Stellungnahme - 2017/BV/3338-89 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Erhöhung des Zuschusses  Sozialkaufhaus Schmarl für 2018 und 2019 um je 9.000 EUR

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat sich in der Sitzung am 14.05.2014 für den Erhalt des Sozialkaufhauses ausgesprochen (2014/BV/5427). Dieses Angebot ist jährlich Bestandteil der Haushaltsplanung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Im Dezember 2006 eröffnete der Charisma e. V. ein Sozialkaufhaus im Stadtteil Schmarl. Hier werden nicht gebrauchte Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung… zu kleinen Preisen an Bedürftige mit einem Brutto-Einkommen unter 1.200,00 EUR abgegeben (Prognose zur Armutsgrenze – Überschreitung der Grenze von 1.100,00 EUR, herausgegeben durch das statistische Bundesamt). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (6,2 VZE) sind verantwortlich für die Abholung der Möbel, die Aufarbeitung der Waren zum Verkauf, Präsentation und den Verkauf. Festangestellte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen werden u. a. durch Teilnehmer von Arbeitsgelegenheiten unterstützt, welche durch das Hanse-Jobcenter Rostock zugewiesen werden. Die Auswahl von Teilnehmern entwickelt sich rückläufig, da u. a. kaum geeignete Teilnehmer für diese Maßnahme gefunden werden.  

 

Sozialkaufhäuser sind auch Kommunikationsstätten für die Bedürftigen mit ihren Sorgen. Hier trifft man Menschen, die sich in ähnlichen Lebenssituationen befinden und es können Tipps und Informationen ausgetauscht werden, z. B. Hinweise auf sonstige Hilfsangebote. Aktuell ist ein Anstieg von Kunden zu verzeichnen. Flüchtlinge, deren Aufenthaltsstatus geklärt ist und dezentral untergebracht sind, gehören zum neuen Kundenstamm mit erhöhtem Beratungs- und Betreuungsaufwand. Englischkenntnisse im Umgang sind hier notwendig.

 

 

 

Seit dem Jahr 2016 ist die Förderung einiger Arbeitsverhältnisse (FAV) durch das Hanse-Jobcenter Rostock ausgelaufen. In gemeinsamer Absprache mit dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl wurden zur Ausfinanzierung der Personalkosten (Mindestlohn) finanzielle Mittel bereitgestellt. Damit wird das Engagement des Charisma e. V. unterstützt, Menschen, die keinen weiteren Berufsabschluss haben, eine berufliche Perspektive zu bieten.

 

Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl bezuschusst die Personalkosten (ArbeitnehmerInnen für Lager, Transport und Verkauf), 46% der Kosten müssen aktuell durch Einnahmen und Eigenmittel erwirtschaftet werden.

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Die im Änderungsantrag vorgeschlagene Deckungsquelle TH 50 31201 55210011 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs.1 SGB II weisen für das Haushaltsjahr 2018 56.064.000 EUR und für das Haushaltsjahr 2019 56.239.200 EUR aus. Auf Grund neuer Erkenntnisse werden die geplanten Mittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, so dass bei Berücksichtigung des Zuschusses für das Sozialkaufhaus Schmarl in Höhe von 9.000 EUR die Haushaltsansätze wie folgt reduziert werden:

 

31201 5(7)52100112018 alt: 56.064.000 EUR2018 neu: 56.055.000 EUR

2019 alt: 56.239.200 EUR2019 neu: 56.230.200 EUR.

 

Im Zuge dessen müssen die aufwands- bzw. auszahlungsabhängigen Ertrags- sowie Einzahlungskonten angepasst werden, so dass dieser Deckungsvorschlag zu einer Verschlechterung des Gesamthaushaltes wie folgt führt:

 

31209 4(6)2610000 2018 alt: 20.911.800 EUR2018 neu: 20.908.500 EUR

2019 alt: 19.515.000 EUR2019 neu: 19.511.800 EUR

 

31209 4(6)26100102018 alt:   4.576.200 EUR2018 neu:   4.575.500 EUR 

2019 alt:   4.590.500 EUR2019 neu:   4.589.800 EUR.

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

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Beschlüsse

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11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben