Stellungnahme - 2017/BV/3338-77 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Personalkostenzuschuss für 7 Stadttrainer

 

Zum Änderungsantrag nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

 

Stadttrainer verfügen über eine hochwertige sportfachliche Ausbildung, die entsprechend vergütet werden sollte. Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung des TV-L. Trotz steigender Lebenshaltungskosten ist die Vergütung seit Jahren nicht angeglichen worden. Insofern ist die Aufstockung der Gehälter für die 7 Stadttrainer gerechtfertigt.

 

Die Haushaltsansätze ändern sich damit folgend:

 

42102 5(7)1900402018 alt: 252.000 EUR2018 neu: 280.000 EUR

 

2019 alt: 252.000 EUR2019 neu: 280.000 EUR

 

Zum Deckungsvorschlag:

 

Die im Änderungsantrag vorgeschlagene Deckungsquelle TH 50 31201 55210011 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs.1 SGB II weisen für das Haushaltsjahr 2018 56.064.000 EUR und für das Haushaltsjahr 2019 56.239.200 EUR aus. Unter Berücksichtigung des Personalkostenzuschusses für 7 Stadttrainer in Höhe von 28.000 EUR reduzieren sich die Planwerte wie folgt:

 

31201 5(7)52100112018 alt: 56.064.000 EUR2018 neu: 56.036.000 EUR

2019 alt: 56.239.200 EUR2019 neu: 56.211.200 EUR.

Im Zuge dessen müssen die aufwands- bzw. auszahlungsabhängigen Ertrags- sowie Einzahlungskonten angepasst werden, so dass dieser Deckungsvorschlag zu einer Verschlechterung des Gesamthaushaltes wie folgt führt:

 

31209 4(6)2610000 2018 alt: 20.911.800 EUR2018 neu: 20.901.400 EUR

2019 alt: 19.515.000 EUR2019 neu: 19.505.200 EUR

 

31209 4(6)26100102018 alt:   4.576.200 EUR2018 neu:   4.573.900 EUR

2019 alt:   4.590.500 EUR2019 neu:   4.588.200 EUR.

 

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Beschlüsse

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29.03.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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10.04.2018 - Personalausschuss

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11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben