Stellungnahme - 2017/BV/3338-40 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Im TH 15 wird der Ansatz 2019 für das Produkt 54702 sonstiger Personen und Güterverkehr bei den Zuwendungen, Umlagen und sonstigen Transferaufwendungen um 200.000 EUR auf 2.000.000 EUR erhöht.

2. Diese erhöhte Aufwendung wird mit Sperrvermerk versehen.

3. Der Sperrvermerk ist aufzuheben, wenn keine Einigung mit dem Landkreis Rostock und dem Land M-V über einen geringeren Anteil der HRO an der derzeitigen Zuwendungssumme für den VVW erzielt werden kann.

 

Zum o.g. Änderungsantrag nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

 

Die verbundbedingten Verluste des Tarifverbundes werden durch die Aufgabenträger, Landkreis Rostock, Land M-V sowie HRO finanziert.

Verteilungsgrundlage zur Auszahlung der Finanzierung auf die Verbundunternehmen bilden Gutachten, basierend auf Verkehrserhebungen. Zuletzt wurde eine Erhebung für den Zeitraum 2016/2017 durchgeführt. Diese hat zu einer Anteilsverschiebung bei der Verteilung geführt. Hierdurch ist ein Ungleichgewicht zwischen dem LRO und der HRO entstanden. Die Ergebnisse dieses Gutachtes werden voraussichtlich erstmal 2018 angewendet.

Für 2018 haben sich die Aufgabenträger zur Zahlung von 2.000.000 EUR durch das Land M-V, von 200.000 EUR durch den LRO sowie 2.000.000 EUR durch die HRO in einem Termin am 27.02.2018 bereit erklärt. Diese Entscheidung wurde trotz des entstandenen Ungleichgewichts getroffen, um eine Planungssicherheit für die Verbundunternehmen zu ermöglichen. Die VVW GmbH erhält somit 4.200.000 EUR für den Ausgleich der Verluste in 2018 und verteilt diesen Betrag entsprechend des gutachterlich ermittelten Schlüssels auf die Unternehmen des Verkehrsverbundes.

Aktuell befinden sich Vertreter der HRO in Verhandlungen mit dem LRO um das entstandene Ungleichgewicht zu korrigieren. Die veranschlagten 1.800.000 EUR spiegeln den Anteil Rostocks für das Jahr 2019 wieder. Wird keine Einigung zwischen den Parteien erzielt, ist neu zu entscheiden. Eine Erhöhung der Zuwendungssumme mit Sperrvermerk wird dem nicht gerecht.

Der Änderungsantrag wird durch die Verwaltung abgelehnt.

 

 

Zum Deckungsvorschlag:

 

Der Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 soll entsprechend um 200.000 EUR im Ergebnis- und Finanzhaushalt reduziert werden.

 

Der Saldo im Ergebnishaushalt weist im Jahr 2019 lediglich ein Plus von 1,38 Mio. EUR auf. Nach Abzug der Pflichteinstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,2 Mio. EUR verbleibt nur noch ein Überschuss von 183.800 EUR.

Der Haushaltsausgleich ist nur gewährleistet, wenn der Ergebnishaushalt keinen Fehlbetrag ausweist. Andernfalls ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

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Beschlüsse

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29.03.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben