Dringlichkeitsvorlage - 2018/DV/3531

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bestellt* Herrn Steffen Bockhahn, Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, als ständigen Vertreter für die Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern (KSV MV).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die Vorsitzende der Verbandsversammlung des KSV MV ist zurückgetreten. Eine Neuwahl soll am 19. März 2018 erfolgen. Es wurde vereinbart, dass Herr Steffen Bockhahn diese Funktion übernehmen soll.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des KSV MV besteht die Verbandsversammlung aus den Landräten und Oberbürgermeistern der Mitgliedskörperschaften. Anstelle der Landräte und Oberbürgermeister kann auch der fachlich zuständige Dezernent, Fachleiter oder Amtsleiter zum ständigen Vertreter in der Verbandsversammlung des KSV MV bestimmt werden.

Mit Vollmacht vom 02. März 2015 wurde Herr Steffen Bockhahn durch den Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bevollmächtigt die Interessen der Stadt, im Verhinderungsfall, in der Verbandsversammlung des KSV MV zu vertreten.

 

Voraussetzung für die Wahl zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung des KSV MV ist, dass Herr Steffen Bockhahn die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als ständiger Vertreter vertritt. Über die ständige Vertretung ist unter Beachtung des § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu befinden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen