Ergänzung Stellungnahme - 101506

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0003/06-SN

 

1.

Ergänzung zur Stellungnahme

Amt

 

 

S 2,10

 

Datum

zum Antrag Nr. 1254/05-A

Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion Rostocker Bund/AfR

 

02.02.2006

 

Genehmigungsvermerk

 

I, gez. Methling

 

 

federführend

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Rederecht für die Personalvertretung in Angelegenheiten des Haushalts

 

 

Verteiler

Sitzungstermin

 

Bürgerschaft

01.02.2006 16:00

 

 

Stellungnahme zum Änderungsantrag Nr. 0100/06-EA von Maxi Malzahn (Fraktion Bündnis 90)

Der vom Hauptausschuss für die Bürgerschaft zur Annahme empfohlene o.g. Änderungsantrag ist ebenso wie der Ursprungsantrag von Frau Dr. Sybille Bachmann abzulehnen.

 

Die  Einräumung eines „Rederechts“ des Gesamtpersonalrates in grundlegenden Angelegenheiten der Personalentwicklung im Hauptausschuss ist global gefasst. Angelegenheiten der Personalentwicklung im Rahmen des Haushaltes und der der Haushaltssicherung können allgemeine Festlegungen, Prüfaufträge etc sein.

 

Die Einräumung eines globalen „Rederechts“ unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des      § 82 Abs. 1 Pers VG M-V einschlägig sind oder nicht, ist mit der geltenden Gesetzeslage des   PersVG M-V nicht vereinbar. Das Personalvertretungsgesetz regelt spezialgesetzlich und abschließend in § 82 Abs. 1 Pers VG M-V, wann und in welcher Form die Personalvertretung bei beteiligungspflichtigen Maßnahmen der §§ 68 bis 70 PersVG M-V, die der Entscheidung der Bürgerschaft bzw. des Hauptausschusses unterliegen, zu beteiligen ist. Eine Beteiligung des Personalrates hat folglich nur dann zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 82 Abs. 1     Pers VG M-V auch tatsächlich vorliegen.

 

Gemäß § 33 Abs. 1 KV M-V hat der Oberbürgermeister einen Beschluss der Gemeindevertretung , der das Recht verletzt, zu widersprechen.

 




Roland Methling

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