Ergänzung Stellungnahme - 101506
Grunddaten
- Betreff:
-
Rederecht für die Personalvertretung in Angelegenheiten des Haushalts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Ergänzung Stellungnahme
Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Datum |
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zum Antrag Nr.
1254/05-A Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion Rostocker Bund/AfR |
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Genehmigungsvermerk |
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federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Rederecht
für die Personalvertretung in Angelegenheiten des Haushalts |
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Verteiler |
Sitzungstermin |
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Stellungnahme zum
Änderungsantrag Nr. 0100/06-EA von Maxi Malzahn (Fraktion Bündnis 90)
Der vom Hauptausschuss für die
Bürgerschaft zur Annahme empfohlene o.g. Änderungsantrag ist ebenso wie der
Ursprungsantrag von Frau Dr. Sybille Bachmann abzulehnen.
Die Einräumung eines „Rederechts“ des
Gesamtpersonalrates in grundlegenden Angelegenheiten der Personalentwicklung im
Hauptausschuss ist global gefasst. Angelegenheiten der Personalentwicklung im
Rahmen des Haushaltes und der der Haushaltssicherung können allgemeine
Festlegungen, Prüfaufträge etc sein.
Die Einräumung eines globalen
„Rederechts“ unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 82 Abs. 1 Pers VG M-V einschlägig sind
oder nicht, ist mit der geltenden Gesetzeslage des PersVG M-V nicht vereinbar. Das
Personalvertretungsgesetz regelt spezialgesetzlich und abschließend in § 82
Abs. 1 Pers VG M-V, wann und in welcher Form die Personalvertretung bei
beteiligungspflichtigen Maßnahmen der §§ 68 bis 70 PersVG M-V, die der
Entscheidung der Bürgerschaft bzw. des Hauptausschusses unterliegen, zu
beteiligen ist. Eine Beteiligung des Personalrates hat folglich nur dann zu
erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 82 Abs. 1 Pers VG M-V auch tatsächlich vorliegen.
Gemäß § 33 Abs. 1 KV M-V hat
der Oberbürgermeister einen Beschluss der Gemeindevertretung , der das Recht
verletzt, zu widersprechen.
Roland Methling