Stellungnahme - 2018/AF/3477-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

  1.                Frage:
     

Wie bewertet der Oberbürgermeister diese Gesetzesinitiative für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock?

 

Antwort:

Die Bewertung des Oberbürgermeisters ergibt sich aus der Stellungnahme zum Antrag „Novellierung des Kommunalabgabengesetzes M-V: Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen“, Vorlage-Nr: 2018/AN/3468-01 (SN).

 

 

  1.                Frage:
     

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand bei der Berechnung der Straßenbaubeiträge zu bewerten?

 

Antwort:

Die Erhebung der Straßenbaubeiträge ist mit einigem Aufwand verbunden. Im Bauamt, Sachgebiet „Städtebauliche Verträge und Anliegerbeiträge“, werden derzeit etwa 2,5 Vollbeschäftigteneinheiten eingesetzt. Darüber hinaus sind Abstimmungen und Vorbereitungen im Amt für Verkehrsanlagen notwendig. Dennoch wird eingeschätzt, dass die Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen den Verwaltungsaufwand bei weitem übersteigen.

 

 

 

  1.                Frage:
     

Wie stellen sich die finanziellen Auswirkungen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock dar,  sollten die Straßenbaubeiträge tatsächlich abgeschafft werden?

 

Antwort:

Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.

 

 

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben