Stellungnahme - 2018/AN/3499-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Das Amt für Verkehrsanlagen begrüßt und unterstützt die Initiative des Ortsbeirates ausdrücklich. Die in Verwaltungsverantwortung des Amtes für Verkehrsanlagen befindliche Verkehrsfläche um den Brinckmannbrunnen herum ist altersbedingt derart verschlissen, dass hier nur durch eine grundhafte Er-neuerung im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme die Funktionalität und Gewähr-leistung der dauerhaften Verkehrssicherheit sichergestellt werden kann.

Das Amt für Verkehrsanlagen wird im Zusammenwirken mit den im Antrag aufgeführten beiden anderen Ämtern die geforderte gemeinsame Aufgaben-stellung erarbeiten und in Vorbereitung der Haushaltsplanung 2020 / 2021 die für die Planung und nachfolgende Bauausführung erforderlichen Kosten ermitteln lassen.  

Ob und inwieweit diese dann mit der Zielsetzung der Bauausführung in 2021 in den Investitionshaushalt 2020 und Folgejahre eingeordnet werden, obliegt dann letzt-endlich des  Beschlusses der Bürgerschaft.

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben