Beschlussvorlage - 2018/BV/3526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestimmt für die neue Amtszeit drei Personen für den Vorstand und zwei Personen für das Kuratorium der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

§ 8 und 13 der Stiftungssatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2013/BV/5194 vom 05.03.2014

Nr. 2014/BV/0023 vom 02.07.2014

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 05.03.2014, Beschl.-Nr. 2013/BV/5194 wurde der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zugestimmt.

 

Die Stiftungssatzung regelt in den §§ 8 und 13, dass die Amtszeit des Vorstandes und des Kuratoriums 3 Jahre beträgt. Sie beginnt mit dem Tag der konstituierenden Sitzung des Vorstandes/Kuratoriums. Die konstituierende Sitzung beider Gremien wurde am 08.04.2015 durchgeführt. Somit endet die Amtszeit des bestehenden Vorstandes und Kuratoriums im April 2018.

 

Die Stiftungssatzung regelt weiterhin in vorgenannten Paragrafen, dass zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Stiftung eine von der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu bestimmende, für Kultur zuständige Person und 2 weitere Mitglieder des Stiftungsvorstandes auf Vorschlag der Bürgerschaft benannt werden. Für das Kuratorium sind 2 Vertreter der Bürgerschaft zu benennen.

 

 

Somit sind insgesamt fünf Personen für die Organe der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von der Bürgerschaft zu benennen.

 

Die Vorstandsmitglieder sind für die weiteren Amtsperioden durch das Kuratorium wie folgt durch Beschluss zu berufen (§ 8 Stiftungssatzung):

  1. zum Vorstandsvorsitzenden der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock,
  2. zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden eine von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu bestimmende, für Kultur zuständige Person,
  3. ein Vertreter der Ostseesparkasse Rostock auf Vorschlag der Ostseesparkasse Rostock.
  4. zwei weitere Mitglieder auf Vorschlag der Bürgerschaft.

 

Das Kuratorium besteht aus 5 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen (§13 Stiftungssatzung):

  1. zwei Vertreter der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock,
  2. einen Vertreter der OstseeSparkasse Rostock,
  3. zwei Kulturschaffende der Hansestadt Rostock.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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11.04.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestimmt für die neue Amtszeit drei Personen für den Vorstand und zwei Personen für das Kuratorium der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

 

Beschluss Nr. 2018/BV/3526:

 

Die Bürgerschaft bestimmt für die neue Amtszeit drei Personen für den Vorstand und zwei Personen für das Kuratorium der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock:

 

- für den Vorstand:

 

Fraktion der SPD:

Anke Knitter

CDU-Fraktion:

Prof. Dr. Dieter Neßelmann

Fraktion DIE LINKE.:

Eva-Maria Kröger

 

- für das Kuratorium:

 

ndnis 90/DIE GRÜNEN:

Alexander Ludwig

Fraktion UFR

Tom Scheffler