Stellungnahme - 2017/BV/3338-17 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Bezuschussung Schülerticket durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

Zum o.g. Änderungsantrag nimmt das Amt für Schule und Sport folgendermaßen Stellung:

 

  1. Grundsätzlich ist das Antragsbegehren zugunsten eines Teils der Schülerinnen und Schüler der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu begrüßen.
  2. Die vorgeschlagenen Summen sollten nach hiesiger Prüfung auskömmlich sein.
  3. Die Festlegung auf die tatsächlichen Antrags- und Empfangsberechtigten sollte unzweideutig sein und sich damit auf Schülerinnen und Schüler von Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beziehen, die zugleich ihren festen Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben.
  4. Unabhängig von den noch ausstehenden Ergebnissen der Refinanzierung des Schulweges per Schulgesetz über Schuleinzug- und Schülerbeförderungssatzung entsteht ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand zur Umsetzung der beabsichtigten Zuwendung.
  5. Damit ein verwaltungsarmes Verfahren realisiert werden kann, sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, das SchülerTicket für Rostocker SchülerInnen zum ermäßigten Preis zu verkaufen und dann über eine Fehlbetragsfinanzierung o.ä. die entstandenen Mindereinnahmen des VVW nach Jahresrechnung aus dem Haushalt auszugleichen.

 

 


Zum Deckungsvorschlag:

 

Die Erhöhung der Haushaltsansätze 2018 im Ergebnis- und Finanzhaushalt von 1.525.000 EUR um 200.000 EUR auf 1.725.000 EUR  wird aufgrund der Erfüllung der Vorjahre vom Bauamt anerkannt.

 

Die gute Erfüllung der Haushaltsansätze in 2016 (EH: 2.106.548,89 EUR/FH: 2.045.834,52 EUR) und 2017 (EH 1.917.233,69 EUR/FH 1.880.621,44 EUR) resultiert überwiegend aus diversen großen Projekten im gewerblichen Bereich (z.B. Werften und diverse Vorhaben im Überseehafen).

 

Trotz steigender Tendenz bei den Gebühren aufgrund der steigenden Anzahl von Bauanträgen im Wohnungsbau wird Erhöhung des Haushaltsansatzes im EH/FH 2019 von 1.452.000 € um 500.000 € auf 1.952.000 € kritisch gesehen, da die Rohbausummen beim Wohnungsbau als Maßstab für die Gebühr deutlich geringer sind.

 

Darüber hinaus ist die Anzahl der Bauanträge und die Höhe der Bauwerte nicht vorhersehbar, daher wird eher zurückhaltend geplant.

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Bürgerschaft - vertagt