Änderungsantrag - 2017/BV/3338-14 (ÄA)

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 29.03.2018 und durch Nr. 2017/BV/3338-80 (ÄA) ersetzt !

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock richtet einen Fonds zur Förderung kultureller Innovationen ein.

 

Die Beschlussvorlage wird deshalb wie folgt geändert:

 

Der Produktergebnishaushalt 28100 im Teilergebnishaushalt 45 wird für das Haushaltsjahr 2019 um 100.000 Euro erhöht. Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes 2019 ist den Veränderungen anzupassen. Der Finanzhaushalt ist ebenfalls entsprechend anzupassen.

Der Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 wird entsprechend um 100.000 Euro
im Ergebnis- und Finanzhaushalt reduziert.

In den Folgejahren werden ebenfalls mindestens 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

 

Mit den zusätzlichen Geldern wird ab 2019 ein kultureller Innovationsfonds geschaffen.

Gefördert werden sollen damit künstlerische und kulturelle Projekte, die bisher noch keine Förderung der Kommune oder des Landes erhalten. Über die Vergabe der Förderung entscheidet jährlich eine Jury aus Fachleuten unter Einbindung des Kulturausschusses.

Die Vergabekriterien werden vom Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen unter Einbeziehung des Kulturausschusses erarbeitet und durch diesen beschlossen. Anschließend wird eine Vorlage zur entsprechenden Anpassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch das Kulturamt erarbeitet und der Bürgerschaft bis November 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Sachverhalt:

Neue künstlerische und kulturelle Formate und Initiativen bereichern das kulturelle Leben unserer Stadt. Gegenwärtig ist es für solche Vorhaben schwer, finanzielle Unterstützung zu bekommen, um neue innovative Ideen zu entwickeln und umzusetzen, um sie dann ggf. nachhaltig etablieren zu können. Der kulturelle Innovationsfonds soll hier neue Spielräume in sämtlichen Sparten und Bereichen der Kunst- und Kulturszene Rostocks schaffen. Die Bandbreite soll dabei von Musik, Theater, Tanz über Bildende Kunst, Literatur bis hin zu Film, Internet und Neuen Medien reichen. Mit der zusätzlichen Förderung wird es möglich, kulturelle Akzente zu setzen und Schwerpunkte auszubauen. Der Fonds soll deshalb jedes Jahr Förderschwerpunkte setzen, wie beispielsweise interkulturelle Kulturarbeit, junge Kunst oder interdisziplinäre Kulturprojekte.

 

Durch die Einbeziehung von Kooperationspartnern sollen möglichst neue Wege der Vermittlung und Teilhabe entstehen, mit dem Ziel, möglichst allen Bevölkerungsschichten den Zugang zu Kunst und Kultur zu eröffnen.

In anderen Städten (z.B. Hannover) konnte ein solcher Innovationsfonds erfolgreich dazu beitragen, moderne und innovative Kulturformate in die Kulturszene zu integrieren und die kulturelle Vielfalt in den Städten deutlich zu erweitern.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 wird entsprechend um 100.000
im Ergebnis- und Finanzhaushalt reduziert.

 

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

15.03.2018 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen