Anfrage der Fraktion - 2018/AF/3444

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Beratungsfolge

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Die Kinderschutzhotline in Mecklenburg-Vorpommern begeht in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen.

 

Für mehr Kinderfreundlichkeit und Solidarität  sowie dem Schutz vor Vernachlässigung oder Missbrauch ist diese Hotline eine nicht wegzudenkende Einrichtung. Eine fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit ist daher unerlässlich und muss fortlaufend bekannter gemacht werden.
Daher bitten wir den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.)   Wie oft wurde die Kinderschutzhotline in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in den Jahren 2016 bis heute in Anspruch genommen?
Um welche Fälle handelt es sich dabei?

2.)   Wie viele Kinder  und Jugendliche mussten in den Jahren 2016 bis heute in die Obhut des Kinder- und Jugendnotdienstes genommen werden?

3.)   Wie viele Mitarbeiter/innen kümmern sich im 24 Stunden-Dienst vor Ort derzeit um Schutz suchendende Kinder und Jugendliche?
Welcher finanzielle Rahmen steht diesbezüglich zur Verfügung?

4.)   In welcher Form hat die Stadtverwaltung bisher die Kinderschutzhotline in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock öffentlich bekannt gemacht (bitte entsprechende Maßnahmen auflisten)?

5.)    Was gedenkt die Stadtverwaltung zu tun, um die Kinderschutzhotline noch  bekannter als bisher zu machen?

 

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben