Stellungnahme - 2018/AN/3384-01 (SN)

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Beratungsfolge

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- siehe Antrag -

 

Sachverhalt:

 

Mit dem Ende von Gartenbauausstellungen sind grundsätzlich die Namensrechte an Begriffen wie „Internationale Gartenbauausstellung oder Bundesgartenschau „ erloschen.

Seit dem Jahre 2010 steht die Deutsche Bundesgartenschaugesellschaft mit der
IGA Rostock 2003 GmbH in Kontakt um die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei der Findung von dauerhaften und tragfähigen Konzepten zur Nachnutzung zu unterstützen.

Dabei wurde und wird deutlich, dass die Deutsche Bundesgartenschaugesellschaft ein sehr großes Eigeninteresse für erfolgreiche Nachnutzungen hat.

 

Leider haben die Bemühungen der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft bis heute keine nennenswerten Ergebnisse gebracht. Insbesondere die fortdauernde Verwendung der Namensrechte führt bei der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft zu Irritationen

 

Am 13.12.2017 erreichte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein Brief der
Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft in dem dies deutlich zum Vorschein kommt.

 

Es gibt in Deutschland sehr viele gute Beispiele für erfolgreiche Nachnutzungen von Gartenschauen, im Sinne einer ganzheitlichen und modernen Stadtentwicklung.
Der Versuch einer kommerziellen touristischen Weiternutzung eines ehemaligen
IGA-Geländes ist nur in Rostock vorgenommen worden.

 

Durch die IGA im Jahre 2003 ist zwischen den Stadtteilen Schmarl und Groß Klein eine hochqualitative Parklandschaft entstanden, die insbesondere den Rostocker Nordwesten aufwertet.

 


 


Die Nutzung als Parklandschaft in einem Siedlungsschwerpunkt, verbunden mit dem Konfliktfeld der Namensrechte sprechen für die Suche nach einem neuen Namen.

 

Eine Namensfindung in Form eines Bürgerwettbewerbs verspricht in der Regel eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und lenkt die Aufmerksamkeit positiv auf die betroffenen Bereiche.

 

 

 

 

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Roland Methling

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - vertagt