Änderungsantrag - 2018/AN/3421-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Hinsichtlich der mit Beschluss 2016/BV/1527 geplanten Sonderflächen „Bildung, Wissenschaft und Technologie“ am sog. Groten Pohl („Wohn- und Sondergebiete am Südring“) wird der Oberbürgermeister beauftragt,

 

  1. vor einer Veräußerung von Flächen den Abschluss von Erbbaupachtverträgen zu prüfen
  2. vor einer Veräußerung von Flächen kommunale und universitäre Bedarfe sowie Bedarfe für wissenschaftsnahe und technologische Unternehmensgründungen zu prüfen, unter Einbindung des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung (KOE) sowie von Rostock Business - Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH
  3. für Flächen, die nicht für unter b) benannte Zwecke benötigt werden, eine Konzeptausschreibung vorzunehmen
  4. vor einer Veräußerung von Flächen die Auswirkungen auf die Finanzierung der Erschließung zu prüfen.

 

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bereits gefasste Beschlüsse: 2016/BV/1527 (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das "Wohn- und Sondergebiet am Südring")

 

Sachverhalt:

Am 06.04.2016 hat die Bürgerschaft die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das "Wohn- und Sondergebiet am Südring" beschlossen (2016/BV/1527).

 

Laut Beschluss wird mit dem derzeit in Arbeit befindlichen B-Plan

 

„eine Mischung der beiden Hauptnutzungsarten Wohnen einerseits und Bildung, Wissenschaft und Technologie andererseits angestrebt...

Die geplanten Sondergebiete „Bildung, Wissenschaft und Technologie“ können ein breites Spektrum von Bildungsangeboten für unterschiedliche Altersklassen, vom Kindergarten bis hin zur Hoch- und Fachhochschule, aufnehmen und darüber hinaus Flächenangebote für Institute, wissenschaftsnahe Unternehmen sowie Ausgründungen in Nähe des Uni-Campus an der Albert-Einstein-Straße bereithalten.“

 

Bei der Mehrzahl der Flächen handelt es sich um kommunales Eigentum.

 

Für den Bereich „Wohnen“ gab es eine Verständigung zwischen kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungswirtschaft. Das Gebiet wird durch Rostocker Genossenschaften entwickelt, die mit der Hanse- und Universitätsstadt einen Erschließungsvertrag geschlossen haben. Zudem erfolgt ein Architekturwettbewerb.

 

Zu a)

Erbbaurecht vor Verkauf sichert der Kommune nicht nur dauerhafte Einnahmen, sondern auch den Zugriff auf Grundstücke für kommende Generationen.

Bei den Grundstücken am Groten Pohl handelt es sich um städtische Filetstücke, so dass die Vergabe in Erbbaupacht vor einem Verkauf zu prüfen ist.

 

Zu b)

Intention der Aufstellung des B-Plans war die Zurverfügungstellung von Grundstücken für Bildung, Wissenschaft und Technologie. Dies sollte auch bei der Veräußerung Vorrang haben. Dabei sind zunächst einmal die Bedarfe von Kommune und Universität sowie technologisch orientierter (Aus-)Gründungen zu decken.

 

Zu c)

Flächen, die nicht für die Zwecke unter b) benötigt werden, können an weitere Interessenten veräußert werden.

Da es eine Vielzahl von Bildungsträgern, technischen und kulturellen Kreativprojekten gibt, sollten die Flächen nicht ohne Ausschreibung vergeben werden. Diese sollte sich nicht am Höchstgebot, sondern dem geplanten Vorhaben ausrichten (sog. Konzeptausschreibung).

 

Zu d)

Die Veräußerung von Flächen sollte erst nach Klärung der Auswirkungen auf die Finanzierung der Erschließung erfolgen (u. a. Fragen der Förderfähigkeit).

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Beschlüsse

Erweitern

25.01.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

Erweitern

30.01.2018 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen