Anfrage der Fraktion - 2018/AF/3386

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Beratungsfolge

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Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Kinder zwischen 0-10 Jahren leben in der Hansestadt Rostock      (bitte ab 2014 sowie nach Alterskohorten 0 bis unter 3 Jahre, 3 bis unter          7 Jahre, 7 bis 10 Jahre aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Landesmittel hat die Hansestadt Rostock für den Bereich Kindertagesbetreuung seit 2014 erhalten (bitte getrennt darstellen nach der Grundförderung und den zusätzlichen Zuweisungen nach § 18                 KiföG M-V und nach Jahren)?
  3. Wie viele Landesmittel hat die Hansestadt Rostock für die              unterschiedlichen Elternbeitragsentlastungen ab 2014 erhalten (bitte für           die Elternbeitragsentlastung für Kinder unter 3 Jahren, im letzten Jahr          vor Schuleintritt sowie für die ab 01.01.2018 geltende        Elternbeitragsentlastung nach Jahren darstellen)?
  4. Wie hoch waren die Anteile der örtlichen Träger der öffentlichen             Jugendhilfe nach § 19 Kindertagesförderungsgesetz M-V seit 2014 (bitte       nach Jahren getrennt darstellen)?
  5. Wie hoch waren die Gemeindeanteile nach § 20    Kindertagesförderungsgesetz M-V an den Kosten der     Kindertagesbetreuung seit 2014 (bitte nach Jahren getrennt darstellen)?
  6. Wie hoch waren die Elternbeiträge nach § 21                Kindertagesförderungsgesetz M-V ab 2014 (bitte nach Jahren getrennt darstellen)?
  7. Womit sind eventuelle Steigerungen der Kosten unter Frage 5 und 6 zu begründen?

 

Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung unserer Fragen.

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben