Informationsvorlage - 2018/IV/3355

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind auf dem Gebiet der Wohnungslosenhilfe vertraglich vereinbart drei freie Träger tätig. Hierbei handelt es sich um

 

den Diakonieverein des Kirchenkreises Rostock - Rostocker Stadtmission e. V.,

den Obdachlosenhilfe e. V. und

den Charisma e. V.

 

Für Menschen ohne jedes Obdach (obdachlose Menschen) werden dabei folgende Hilfsan-gebot bereitgehalten:

 

aufsuchende Sozialarbeit/Streetwork

Anlaufstelle der Rostocker Stadtmission am Lichtenhäger Brinck

Übernachtungsmöglichkeit in der Übernachtungsunterkunft der Rostocker Stadtmission (Männer – Am Güterbahnhof 22, Frauen – Hawermannweg 17)

Öffnungszeiten:18.00 bis 07.00 Uhr des Folgetages

Tagesaufenthalt (Mo. – Fr.) der Volkssolidarität in der Begegnungsstätte Bahnsteig 1, Budapester Straße 7

Hier können warme Mahlzeiten zu sich genommen und ggf. die Wäsche gewaschen werden. (Es werden keine volltrunkenen Personen aufgenommen. Für Speisen/ Wäsche ist ein Eigenanteil zu entrichten.)

Öffnungszeiten:08.00 bis 16.00 Uhr

Tagesaufenthalt in den Wintermonaten (Sa., So. und Feiertage) der Rostocker Stadtmission im „Winterstübchen“ Am Güterbahnhof 22

Bei Bedarf gibt es Verpflegung, Kleidung, die Möglichkeit zu duschen oder Wäsche zu waschen.

Öffnungszeiten:07.00 bis 16.30 Uhr

 

Alle Träger bieten in ihren Einrichtungen betreutes Wohnen an. Hilfesuchende, die dieses Angebot angenommen und vom zuständigen Amt für Jugend, Soziales und Asyl in eine der Einrichtungen eingewiesen wurden, werden als wohnungslose Menschen bezeichnet, da sie zwar ohne eigene Wohnung, aber nicht ohne Obdach sind.

 

 

Das betreute Wohnen wird an folgenden Standorten angeboten:

 

Rostocker Stadtmission – Hawermannweg 17, 18069 Rostock

Wohnungslose Männer und Frauen, Familien und Alleinstehende unter 30 Jahre

 

 

Obdachlosenhilfe e. V. – Albert-Schweitzer-Straße 26, 18147 Rostock

Wohnungslose Männer und Frauen

 

Charisma e. V. – Kontaktstelle A.-J.-Krusensternstr. 13, 18106 Rostock

Wohnungslose Frauen und Alleinerziehende mit Kind/ern

 

Wohnungslose Menschen, die in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wohnen, können selbstverständlich auch die Möglichkeiten der Tagesaufenthalte am Bahnsteig 1 sowie das „Winterstübchen“ nutzen.

 

Die zielgruppengerechte Zuweisung zum betreuten Wohnen erfolgt durch den Kostenträger, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl können die eingangs bezeichneten Hilfsangebote für obdachlose Menschen in Anspruch genommen werden.

 

Die vorhandenen Betreuungsangebote der Stadt werden als ausreichend eingeschätzt.

 

Kapazitäten der Wohnungsloseneinrichtungen (finanziert durch die Stadt)

 

Übernachtungsunterkunft  25 Plätze für Männer

      5 Plätze für Frauen

Betreutes Wohnen232 Plätze

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Träger der Wohnungslosenhilfe wurden im Jahr 2017 rund 1.175.300 EUR ausgegeben. Für das Jahr 2018 wurden Ausgaben in Höhe von 1.285.200 EUR geplant.

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Beschlüsse

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17.01.2018 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben