Beschlussvorlage - 2018/BV/3353

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ einschließlich des Stellenplanes (Anlage) wird beschlossen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Kommunalverfassung i. V. m. § 5 (1) Nr. 2 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg - Vor-pommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: Keine

 

Sachverhalt:

Gegenstand der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist die Planung, Koordinierung und Durchführung von Leistungen, die im Interesse der Hansestadt Rostock liegen und mit dem öffentlichen Zweck verbunden sind, für die weitere Entwicklung des Städte- und Seebädertourismus die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Entsprechend den satzungsmäßig übertragenen Aufgaben hat die Tourismuszentrale ihre Geschäftsfelder ausgerichtet und Strukturen aufgebaut, die betriebswirtschaftliche  Aussagen für die einzelnen Bereiche ermöglichen.

 

Die Planung ist untergliedert nach den Bereichen:

 

Seebad und Kurwesen

Tourist-Informationen

Marketing/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Maritimer Tourismus/ Büro Hanse Sail

Grundstücke/Flächen/Vermögensverwaltung

 

Der angemeldete Finanzbedarf in Höhe von 1.768.000,00 EUR für das Jahr 2018 basiert auf der vollumfänglichen Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Eigenbetriebes unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen für die Organisation des im Rahmen der 800 Jahrfeierlichkeiten der Hansestadt stattfindenden 38. Hansetages (2015/BV/1221).

 

Die erhöhten Sicherheitsanforderungen für Großveranstaltungen erfordern inzwischen finanzielle Mittel in einer Größenordnung, die die Tourismuszentrale aus dem ursprünglichen Planansatz in Höhe von 1.510.000,00 EUR (2016/BV/2079-01 (ÄA)) nicht mehr decken kann. Rund 208 TEUR werden für die Erarbeitung eines zusätzlichen Sicherheitskonzeptes und die daraus resultierenden Sicherheitsleistungen für den Hansetag gebunden. Damit erhöht sich der Finanzbedarf der Veranstaltung entsprechend. Des Weiteren beinhaltet das erwartete Ergebnis die Bereitstellung von 50.000,00 EUR Beihilfe für die Etablierung des Convention Bureaus an die Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2015/BV/1096 vom 07.10.2015.

 

Weitere zusätzliche Aufgabenstellungen wie z. B. die Übernahme der bisher durch das StALU betragenen Kosten für die Düneneinzäunung sowie stetig wachsende Aufwendungen für die Beseitigung von Sturmschäden bringen es mit sich, dass die mit dem Beschluss 2016/BV/2079-1 (ÄA) gekürzten 50.000,00 EUR  ab dem Jahr 2018 dem Eigenbetrieb wieder bereitgestellt werden müssen. Damit ergibt sich ab dem Jahr 2019 wieder der ursprünglichen angezeigte Finanzbedarf von 1.280.000,00 EUR.

 

Nach den gesetzlichen Vorschriften des § 10 (9) und (10) Eigenbetriebsverordnung M-V hat die Gemeinde die Verluste des Eigenbetriebes auszugleichen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Unterjähriger Zuschuss zum Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock in Höhe von 1.768.000,00 EUR.

 

Teilhaushalt: 12

Produkt:62302Bezeichnung: Eigenbetrieb                                                         Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.768.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.768.000


2019

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.280.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.280.000

2020

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.280.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.280.000

2021

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.280.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.280.000

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug

 

in Vertretung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.01.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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18.01.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.03.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen