Änderungsantrag - 2017/BV/3096-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

In der Anlage 2 „Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123“ ist im Punkt 6.2 noch folgender Satz zu ergänzen:

 

„Gleichzeitig ist im Erschließungsvertrag zu regeln, dass die Unterhaltung und der Betrieb der geforderten Wasserfontäne durch den Investor zu tragen und zu leisten ist.“

 

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Beschlüsse

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08.11.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen