Beschlussvorlage - 2017/BV/3243

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 06.12.2017 -

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Hansestadt Rostock schließt mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Rostock und der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW GmbH) für das Jahr 2018 den 4. Nachtrag zur Vereinbarung über den Ausgleich der durch die Anwendung des Verbundtarifes im Verkehrsgebiet des Verkehrsverbundes Warnow entstehenden Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste (DHV) ab.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 4 Nr. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0653/04-BV

2009/BV/0668

2016/BV/2235

 

 


Sachverhalt:

Die VVW GmbH wurde gegründet, um aus Einzeltarifen der Verkehrsunternehmen in der Hansestadt Rostock und im Landkreises Rostock einen Gemeinschaftstarif zu entwickeln.

 

Mit der Anwendung des einheitlichen Gemeinschaftstarifes durch alle Verkehrsunternehmen ergaben sich einnahmeseitig Veränderungen:

 

  1. Die Haustarife der Verkehrsunternehmen waren nicht mehr gültig. Im Vergleich zum Verbundtarif ergaben sich so genannte Harmonisierungsgewinne oder -verluste.
  2. Der Fahrgast nutzte mehr als ein Unternehmen, zahlte aber nur einen Fahrpreis, der unter dem der Addition der Einzelpreise lag. Dadurch ergaben sich die Durchtarifierungsverluste.

 

Es ergeben sich aus diesen beiden Veränderungen Verluste für die einzelnen Verkehrsunternehmen – sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste (DHV). Die DHV sind durch den Aufgabenträger auszugleichen, um wirtschaftliche Nachteile für die Verkehrsunternehmen zu vermeiden.

 

Zur Ermittlung der Höhe des DHV und Festlegung eines entsprechenden Verteilerschlüssels sowohl für die Anteile Hansestadt Rostock und Region als auch für die Verbundunternehmen, bedient sich die VVW GmbH eines Gutachterbüros. Dieses Büro hat in Abstimmung mit allen Beteiligten ein Verfahren zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfes und eines entsprechenden Verteilerschlüssels entwickelt, das nicht jährlich einer kostenaufwändigen Verkehrserhebung bedarf, sondern über die Entwicklung der Parameter „beförderte Personen“ und „Tarif“ fortgeschrieben werden kann.

 

Der Ausgleich und die Abrechnung der DHV erfolgt streng getrennt nach dem Territorialprinzip (Hansestadt Rostock und Region) und entsprechend der erbrachten Verkehrsleistungen und angewandten Tarifmerkmale.

 

Diese Ausgleichszahlungen sichern das einheitliche Tarifangebot der ÖPNV-Unternehmen in der Region Rostock und dabei insbesondere die Tarifintegration in der Hansestadt Rostock.

 

Am 06.10.2004 hat die Bürgerschaft den Abschluss der Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Güstrow, dem Landkreis Bad Doberan, der Hansestadt Rostock und der VVW GmbH zur Finanzierung der verbundbedingten Einnahmeverluste der VVW-Unternehmen für die Jahre 2005 bis 2008 mit Option für 2009 beschlossen (0653/04-BV). 2009 wurde der 1. Nachtrag zur Vereinbarung für die Jahre 2010 und 2011 beschlossen (2009/BV/0668).

 

Für die Ermittlung der Ausgleichshöhe der DHV wurden zuletzt die Daten der Verkehrs-erhebung des VVW aus 2011 in Höhe von 5.179.931 EUR zugrunde gelegt. Der tatsächliche durch die Aufgabenträger geleistete Ausgleich betrug aber für die Jahre bis 2017 jährlich nur 4,2 Mio. EUR. Der Ausgleich verteilte sich zu 80,33 % auf die Hansestadt Rostock und zu 19,67 % auf den Landkreis Rostock (Region). Änderungen der Tarifzonenstruktur sowie Veränderungen von Unternehmensstrukturen, von Angebot und Netz sowie Verkehrs- und Tarifnachfrage haben eine neue Verkehrserhebung, welche im Zeitraum von August 2016 bis Mai 2017 durchgeführt worden ist, erforderlich gemacht. Die daraus resultierenden neueren Erhebungsdaten liegen im Entwurf vor. Dieser sieht eine Verteilung des Ausgleichs von 90,06 % auf die Hansestadt Rostock und von 9,94 % auf den Landkreis Rostock (Region) vor.

 

Zur Aufrechterhaltung des Verbundtarifes im Verkehrsgebiet der VVW GmbH soll die Vereinbarung, gültig ab 01.01.2005, für das Jahr 2018 zunächst auf Basis des vorliegenden Gutachtenentwurfs fortgeschrieben werden. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und der Landkreis Rostock haben bereits ihre Zustimmung zur Weiterzahlung ihres Anteils in Höhe von 2,0 Mio. EUR bzw. 200 TEUR für das Jahr 2018 signalisiert. Die erforderlichen Beschlüsse der Gremien werden zeitgleich eingeholt.

 

Auch in den kommenden Jahren soll der Vertrag fortgeführt werden, um eine nachhaltige Entwicklung des ÖPNV zu ermöglichen, die Vorgaben des regionalen Nahverkehrsplans Mittleres Mecklenburg/Rostock umzusetzen und den Bürgerinnen und Bürgern der Hansestadt Rostock ein vereinfachtes Reisen im Verbundgebiet zu ermöglichen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:12

 

Produkt:54702Bezeichnung: Sonstiger Personen- und Güterverkehr

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahl-ungen

Auszahlungen

2018

54702.54151000 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen

 

2.000.000,00 €

 

 

2018

54702.54151000 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen

 

 

 

2.000.000,00 €

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug vorhanden.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.11.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen