Anfrage der Fraktion - 2017/AF/3164

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Beratungsfolge

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Die Landesbauordnung M-V, § 49 schreibt die Verwendung der Geldbeträge für die Ablösung von Stellplätzen oder Garagen fest. In diesem Zusammenhang bitte ich den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.)    Wie viele Gelder wurden

a)      für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen

b)      für die Instandhaltung, Instandsetzung von Parkeinrichtungen und

c)      sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs

verwendet?

Wir bitten um detaillierte Darstellung für einzelnen Maßnahmen der o. g. Punkte, aufgeschlüsselt ab 2014 bis heute.

 

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Beschlüsse

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08.11.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben