Beschlussvorlage - 2017/BV/2982

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2017 in der Maßnahme 6654101201701820 – Lückenschluss Geh-und Radweg Osthafen – in Höhe von 425.200 EUR wird erteilt. Die Mehrauszahlungen für die Maßnahme  in Höhe von 425.200 EUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532000.09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen) werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme 7355202201400124: Ausbau Gewässer 13/4 in Höhe von:
250.200 EUR und Minderauszahlungen in der Maßnahme: 7357302201500701: WC-Anlage „Schanze“ in Höhe von 175.000 EUR. 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§   6 Abs. (4) Nr. 1, Hauptsatzung

 

Bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

  1. Berechnung Investitionsnummer:

6654101201701820 - Lückenschluss Geh- und Radweg Osthafen

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest

 

 

0

Haushaltsansatz 2017

 

 

0

Mindereinzahlungen

./.

 

 

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz     AO:

./.

 

0

Aufträge:

./.

 

0

außerplanmäßige Bewilligung

 

 

50.000,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

 

 

425.200,00

Gesamtaufwendungen

 

 

475.200,00

 

 

unabweisbar:

Die Komplettierung des Warnowuferweges ist erklärtes Ziel der Hansestadt Rostock. Die Planung für die 2 Lückenschlüsse im Bereich des Osthafens (Autohaus Ferdinand Schultz Nachfolger (FSN) und ehem. Bitumenfabrik) ermöglicht, dass diese bis 2018 gebaut werden und der Uferweg vom Stadthafen bis nach Gehlsdorf zum Stadtjubiläum durchgängig nutzbar ist.

 

unvorhersehbar:

Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist der Abbruch der derzeit auf der Trassenlinie stehenden Baulichkeit (ehem. Werkstattgebäude) und die Zahlung einer Entschädigung an FSN. Bei der Haushaltsplanung für 2017 fanden diese Positionen vorerst keine Berücksichtigung, da zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt war, wann mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme begonnen werden konnte. Zwar wurde bereits mit Schreiben der Hansestadt vom 14.03.2008 der Heimfall der betreffenden städtischen Flächen erklärt, allerdings wurde die Umsetzung mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens FSN vorerst auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Hintergrund war der Umstand, dass FSN bis zur Errichtung einer neuen Halle mangels anderweitiger  Ausweichmöglichkeiten weiter auf die Nutzung der auf den anspruchsgegenständlichen Grundstücken befindlichen Werkstatthalle angewiesen war. Nachdem FSN dieses Vorhaben zwischenzeitlich realisierte, wurden die Verhandlungen in Bezug auf die Abwicklung des Heimfalls und die Höhe der Entschädigung für die Werkstatthalle im April 2017 wieder aufgenommen. Die zeitliche Entwicklung war in dieser Form unvorhersehbar, weshalb die beantragten Mittel nicht in den Haushalt 2017 eingestellt wurden.

 

 

2.Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

73

Amt für Umweltschutz

Produkt

55201

Gewässerunterhaltung und -aufsicht

 

Produktkonto: 78532000

 

 

 

Maßnahme Nr.

7355201201400124

Ausbau Gewässer 13/4

Investitionsposition

002

Gewässer Toitenwinkel

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

 

Haushaltansatz

 

 

250.200

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

 

bereitgestellt

./.

 

 

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz

./.

 

 

Mehreinzahlungen

+

 

 

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

250.200

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

250.200

 

 

 

Begründung der Minderauszahlungen:

 

Im Jahr 2016 erfolgte die Vergabe der Kartierarbeiten, die aus naturschutzrechtlichen Gründen vor Beginn der Maßnahme zu erfolgen haben, um Vorgaben aus Sicht des Artenschutzes einzuhalten. Die Leistungen wurden in wesentlichen Teilen erbracht. Der Zuschlag zur Planung der Bauleistung hat sich verzögert, weil nach Eingang der Angebote eine Ausschussbeteiligung erforderlich wurde. Aufgrund der Verzögerungen reichen die übertragenen Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr zur Weiterführung der Maßnahme im Jahr 2017 aus. Die finanziellen Mittel für die Umsetzung der gesamten Maßnahme wurden in der Haushaltsplanung 2018 - 2021 berücksichtigt.

 

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

73

Amt für Umweltschutz

Produkt

57302

Öffentliche Bedürfnisanstalten - BgA

 

Produktkonto: 78532000

 

 

 

Maßnahme Nr.

7357302201500701

WC-Anlage „Schanze“ energetische Sanierung

Investitionsposition

002

WC Anlage „Schanze“

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

 

Haushaltansatz

 

 

175.000

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

 

bereitgestellt

./.

 

 

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz

./.

 

 

Mehreinzahlungen

+

 

 

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

175.000

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

175.000

 

 

Begründung der Minderauszahlungen:

 

Die energetische Sanierung der WC-Anlage "Schanze" sollte durch die Umrüstung der Wärmeversorgung auf Erdwärmepumpe und den Ersatz vorhandener Urinale durch wasserlose Urinale erfolgen. Im BgA Bereich sind Sanierungsarbeiten nur dann eine Investition, wenn 5 Gewerke betroffen sind. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, so dass die geplanten Mittel nicht benötigt werden. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung waren umfangreichere Sanierungsarbeiten vorgesehen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000

 

Investitionsnummer

6654101201701820

Lückenschluss Geh- und Radweg

Osthafen

Investitionsposition

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

 

in Vertretung
 




Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters  

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Beschlüsse

Erweitern

21.09.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.09.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen