Informationsvorlage - 2017/IV/2976

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:§ 20 GemHVO-Doppik des Landes M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:keine

 

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

 

Der vorliegende Bericht umfasst die Übersicht über den Stand des Haushaltsvollzugs per 30.06.2017 sowie die Prognosen der Organisationseinheiten zum 31.12.2017 für die Ergebnis- und Finanzrechnung. Er enthält eine Übersicht der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit nach Teilhaushalten sowie eine Zeitreihe über die Abrechnung der Ziele und Kennzahlen der wesentlichen Produkte.

 

in Vertretung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

31.08.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

13.09.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben