Stellungnahme - 2017/AN/2911-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei baulichen und städtebaulichen Wettbewerben, die von der Hansestadt Rostock und ihren Eigenbetrieben durchgeführt werden, die Besetzung der Wettbewerbsjury als Beschlussvorlage für die Bürgerschaft vorgelegt wird. Diese ist vom zuständigen Ortsbeirat, dem Bauausschuss und dem Stadtentwicklungsausschuss vorzuberaten

 

 

Stellungnahme:

 

Die Besetzung der Wettbewerbsjury unterliegt, wie die Durchführung des gesamten Wettbewerbes der „Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)“. Darin ist unter § 6 die Zusammensetzung und Qualifikation des Preisgerichtes geregelt. U.a. heißt es dort: „Der Auslober bestimmt die Preisrichter und Stellvertreter.“ Somit kann bei Wettbewerben, bei denen die Hansestadt Rostock Auslober ist, auch wenn die Durchführung durch Dritte erfolgt, das Preisgericht durch die Bürgerschaft bestimmt werden.

 

Die Zusammensetzung des Preisgerichtes ist ebenfalls in § 6 geregelt. Unter Beachtung der dort genannten Kriterien (u.a. Anzahl und Qualifikation der Fach- und Sachpreisrichter) kann ein Preisgericht entsprechend den Besonderheiten der Aufgabenstellung und den Vorstellungen des Auslobers und Bauherrn berufen werden.

 

In der Regel wird mit der Aufgabenstellung für einen Wettbewerb auch die Zusammensetzung des Preisgerichtes erarbeitet. Die Vorbereitung eines Wettbewerbes erfolgt in einen langfristig angelegten Projektvorlauf mit einer entsprechenden Zeitschiene, in die Entscheidungsabläufe eingegliedert werden können.

 

 

 

 

Auf Grund von inhaltlichen und terminlichen Notwendigkeiten, vor allem bei externen Fachpreisrichtern, deren Teilnahme für ein Preisgericht zwingend ist, ist eine kurzfristige Änderung der Zusammensetzung der Fachpreisrichter aufwendig. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen führen.

 

Das Preisgericht oder die Wettbewerbsjury ist ein wesentlicher Baustein für die Durchführung und den Erfolg eines Wettbewerbes, der sich neben der Qualität des ausgewählten Entwurfes auch in der Akzeptanz der Entscheidung wiederspiegelt.

 

 

 

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Roland Methling

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben