Informationsvorlage - 2017/IV/2954

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

2017/AN/2887 v. 04.07.2178 – Jugendhilfeausschuss

2016/BV/2178 v. 01.11.2016 – Jugendhilfeausschuss

2013/BV/5014 v. 19.11.2013 - Hauptausschuss

 

 

 

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 04.07.2017 den durch Herrn Ohm (für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung) eingebrachten Antrag mit nachfolgendem Prüfauftrag an die Verwaltung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen:

  1. ob der Bitte des Vereins JAZ e. V. auf Förderfähigkeit der Gesamtfläche seines Gebäudes entsprochen werden kann.
  2. ob ein zusätzlicher Mietzuschuss für das laufende Jahr geleistet werden kann, ggf. aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln.
  3. ob der im Mietvertrag festgelegte Mietzins von 12 €/m² angemessen ist und
  4. ob die Aufteilung der vom JAZ e. V. genutzten Immobilie in 500 m² förderfähige Mietfläche und 289 m² nicht förderfähige Mietfläche weiterhin angemessen ist.

Die Ergebnisse sind dem Jugendhilfeausschuss im September 2017 vorzulegen.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 01.11.2016 die Förderung des JAZ e. V. für das Projekt „Offene Jugendarbeit im Jugendalternativzentrum“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 in Höhe von 137.350,00 EUR.

 

 

zu 1.

Der JAZ e.V. ist - neben der Arbeit im Projekt der offenen Jugendarbeit mit 10 geförderten Projektwerkstätten - auch kommerziell gewerblich tätig. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die durch den JAZ e. V. beantragten Projektausgaben nicht in allen Ausgabepositionen vollumfänglich anerkannt. Es wurden vertraglich gebundene Ausgabepositionen entspre-chend den vorliegenden Unterlagen und Beschlüssen gemindert. Daraus ergab sich die Differenz in Höhe von 11.476,08 EUR gegenüber der beantragten Summe im Bereich der Kaltmietausgaben.

 

Der Jugendhilfeausschuss folgte in seiner Sitzung am 01.11.2016 dem Fördervorschlag der Verwaltung und beschloss mit Vorlage 2016/BV/2178 die Projektförderung ohne den beantragten Mehrbedarf. Es wurde davon ausgegangen, dass der zuvor genannte Differenzbetrag durch den JAZ e. V. oder Dritte aufgebracht bzw. ein veränderter Kosten- und Finanzierungsplan bis spätestens 31.12.2017 eingereicht wird.

 

Zur Ermittlung des geförderten Projektkaltmietanteils bildet der Beschluss des Hauptaus-schusses 2013/BV/5014 vom 19.11.2013 die Grundlage. Dieses stellt sich wie folgt dar:

 

Mietvertrag zwischen der Hansestadt Rostock, vertreten durch KOE und JAZ e.V. über das Objekt in Rostock-Stadtmitte, Lindenstr. 3b, mit einer Laufzeit von zehn Jahren, unter Mitzeichnung des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl mit nachfolgenden Daten:

Nutzfläche in m² gesamt:              789

jährlicher Kaltmietzins:110.400 EUR

monatlicher Mietzins:           9.200 EUR

Mietzins pro m²:            11,66 EUR

jährlicher Kaltmietanteil fürs Amt:            71.280 EUR

entspricht einem geförderten Anteil in m²:       509,43.

 

Die geförderte Fläche wird für die Projektarbeit durch die Verwaltung als ausreichend einge-schätzt.

 

 

zu 2.

Auf Grundlage der Beschlussfassungen durch den Jugendhilfeausschuss zur Projektarbeit in der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden die zur Verfügung stehenden Mittel den Projekten in Form eines vorläufigen Zuwendungsbescheides zugewiesen. Es stehen somit derzeit keine Mittel zur Verfügung. Aussagen der Verwaltung zu nicht in Anspruch genommenen Projektfördermitteln können frühestens im 4. Quartal getätigt werden, wenn Projektanträge zur Korrektur eingereicht werden.

 

 

zu 3.

Der aktuelle Mietzins beträgt 11,66 EUR pro m² und ist mit dem zuvor genannten Beschluss durch den Hauptausschuss bestätigt worden.

 

 

zu 4.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderung der beschlossenen Fläche für die Projektarbeit ausreichend.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

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Beschlüsse

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05.09.2017 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben