Beschlussvorlage - 2017/BV/2937
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt 2017 für die Maßnahme-Nr. 8354801201700301
- Ufersicherung Alter Strom Lückenschluss Stromdurchlass - in Höhe von 600.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.08.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hafen- und Seemannsamt
- Beteiligt:
- Amt für Verkehrsanlagen; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.08.2017
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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13.09.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2017 für die
Maßnahme Nr.8354801201700301 – Ufersicherung Alter Strom Lückenschluss Stromdurchlass in Höhe von 600.000 EUR wird erteilt,
Produktkonto: 54801 78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen.
Die Auszahlung wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt 2017 in der Maßnahme: 6654400201500211 – Kreuzungsbauwerk B103/B105 Evershagen in Höhe von 600.000 EUR, Produktkonto 54400.78532000 – Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten).
Beschlussvorschriften:
§ 22, § 50, § 54 Abs. (1) KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Im Südteil des Alten Stromes ist die Baumaßnahme der Deutschen Bahn zur Westerweiterung der Stromgrabenbrücke inzwischen vorzeitig begonnen worden.
Weiterhin erfolgt 2017 die Ausschreibung für das Vorhaben des StALU MM zur Errichtung einer Kaianlage mit Sturmflutschutzwand auf der Süd-West-Seite des Alten Stromes.
1.Berechnung der Gesamtauszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
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| 0 | ||
Haushaltsansatz | + | 0 | ||
Mindereinzahlungen | - |
| 0 | |
bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz AO: | - |
| 0 | |
Aufträge: | - |
| 0 | |
Unechte Deckungsfähigkeit/Mehreinzahlungen | = |
| 0 | |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + |
| 600.000,00 | |
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Gesamtauszahlungen | = |
| 600.000,00 | |
unabweisbar:
Zwischen beiden v. g. Uferarealen befindet sich ein kleiner Abschnitt, dessen marode Ufereinfassungen versagensgefährdet sind. Sowohl die wasserbaulichen Anlagen der DB als auch des Bundes können nicht funktionsgerecht ohne den Lückenschluss der Hansestadt Rostock realisiert werden. Die Maßnahme der DB wird Ende 2017 abgeschlossen und das Vorhaben des Bundes im Januar 2018 begonnen werden. Die Leistungen zum Lückenschluss sollen im Jahr 2017 gemeinsam mit der Maßnahme des StALU MM ausgeschrieben werden. Nur durch diese Verfahrensweise ist eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Umsetzung der baulichen Leistungen für den südlichen Teilabschnitt möglich. Eine Beauftragung und teilweise Abrechnung der Leistungen im Jahr 2017 ist deshalb unverzichtbar.
unvorhersehbar:
Die Baumaßnahme der DB zur Westerweiterung der Stromgrabenbrücke ist ursprünglich für das Jahr 2018 eingeplant worden. Dieser Sachverhalt führte in der Finanzplanung der HRO für den Lückenschluss an der Stromgrabenbrücke dementsprechend ebenfalls zu einem geplanten Vorhabenbeginn in 2018. Aufgrund der Bestrebungen der DB, die Bauzeit im Bereich der Stromgrabenbrücke im allseitigen Interesse zu minimieren, wurde gleich nach Abschluss der Sanierung des Durchlassbauwerkes mit der Bauvorbereitung für die Westerweiterung begonnen und die Bauleistungen in Auftrag gegeben.
Weiterhin hat das StALU MM in seinem Schreiben vom 01.06.2017 ausdrücklich auf den Sachverhalt hingewiesen, dass der Lückenschluss zwischen der Westerweiterung des Stromdurchlasses und der Sturmflutschutzanlage zeitnah zwingend erforderlich ist. Der Baubeginn für die neuen Kaianlagen für den Sturmflutschutz ist am Südende geplant. Dazu ist die Anbindung an die Spundwand des Lückenschlusses erforderlich.
2.Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54400 | Bundesstraßen |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt | 78532000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 6654400201500211 | Kreuzungsbauwerk B103/B105 Evershagen |
Investitionsposition | 2 |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
| 0 |
Haushaltsansatz | +. |
| 3.000.000,00 |
bereits ausgelöste Aufträge | ./. |
| 0 |
bereitgestellt | ./. |
| 0 |
Bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz | ./
| 0 | |
Mehreinzahlungen | + |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 3.000.000,00 |
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als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 600.000,00 |
Begründung der Minderauszahlungen:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern, hier die Straßenbauverwaltung, plant gemeinsam mit der Hansestadt Rostock den Doppelknoten B103/ B105 Schmarler Damm - B. Brecht-Straße – An der Jägerbäk in einen teilplanfreien Knoten umzubauen.
Die Straßenbauverwaltung ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Entsprechend dem aktuellen Abarbeitungsstand wird die Kassenwirksamkeit in 2017 nur 10% der von der HRO zu tragenden Kosten betragen. Das resultiert entsprechend Informationen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern aus den Terminverschiebungen im Zuge der Planung und des Ausschreibungsverfahrens.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 83 | Hafen- und Seemannsamt |
Produkt | 54801 | Maritime Wirtschaft und Hafenbau |
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Produktkonto:
54801
| 78532000
| Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 8354801201700301 | Ufersicherung Alter Strom Lückenschluss Stromdurchlass |
Investitionsposition | 2 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein