Beschlussvorlage - 2017/BV/2937

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2017 für die

Maßnahme Nr.8354801201700301 – Ufersicherung Alter Strom Lückenschluss Stromdurchlass in Höhe von 600.000 EUR wird erteilt,

 

Produktkonto: 54801 78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen.

 

Die Auszahlung wird gedeckt durch  Minderauszahlungen im Finanzhaushalt 2017 in der Maßnahme: 6654400201500211 – Kreuzungsbauwerk B103/B105 Evershagen in Höhe von 600.000 EUR, Produktkonto 54400.78532000 – Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22, § 50, § 54 Abs. (1) KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Im Südteil des Alten Stromes ist die Baumaßnahme der Deutschen Bahn zur Westerweiterung der Stromgrabenbrücke inzwischen vorzeitig begonnen worden.

 

Weiterhin erfolgt 2017 die Ausschreibung für das Vorhaben des StALU MM zur Errichtung einer Kaianlage mit Sturmflutschutzwand auf der Süd-West-Seite des Alten Stromes.

 

1.Berechnung der Gesamtauszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

0

Haushaltsansatz

+

     

0

Mindereinzahlungen

-

 

0

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz     AO:

-

 

0

                                                                                   Aufträge:      

-

 

0

Unechte Deckungsfähigkeit/Mehreinzahlungen

=

 

0

 

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

600.000,00

 

 

 

 

 

 

Gesamtauszahlungen

=

 

600.000,00

 

 

 

unabweisbar:

Zwischen beiden v. g. Uferarealen befindet sich ein kleiner Abschnitt, dessen marode Ufereinfassungen versagensgefährdet sind. Sowohl die wasserbaulichen Anlagen der DB als auch des Bundes können nicht funktionsgerecht ohne den Lückenschluss der Hansestadt Rostock realisiert werden. Die Maßnahme der DB wird Ende 2017 abgeschlossen und das Vorhaben des Bundes im Januar 2018 begonnen werden. Die Leistungen zum Lückenschluss sollen im Jahr 2017 gemeinsam mit der Maßnahme des StALU MM ausgeschrieben werden. Nur durch diese Verfahrensweise ist eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Umsetzung der baulichen Leistungen für den südlichen Teilabschnitt möglich. Eine Beauftragung und teilweise Abrechnung der Leistungen im Jahr 2017 ist deshalb unverzichtbar.

 

unvorhersehbar:

Die Baumaßnahme der DB zur Westerweiterung der Stromgrabenbrücke ist ursprünglich für das Jahr 2018 eingeplant worden. Dieser Sachverhalt führte in der Finanzplanung der HRO für den Lückenschluss an der Stromgrabenbrücke dementsprechend ebenfalls zu einem geplanten Vorhabenbeginn in 2018. Aufgrund der Bestrebungen der DB, die Bauzeit im Bereich der Stromgrabenbrücke im allseitigen Interesse zu minimieren, wurde gleich nach Abschluss der Sanierung des Durchlassbauwerkes mit der Bauvorbereitung für die Westerweiterung begonnen und die Bauleistungen in Auftrag gegeben.

Weiterhin hat das StALU MM in seinem Schreiben vom 01.06.2017 ausdrücklich auf den Sachverhalt hingewiesen, dass der Lückenschluss zwischen der Westerweiterung des Stromdurchlasses und der Sturmflutschutzanlage zeitnah zwingend erforderlich ist. Der Baubeginn für die neuen Kaianlagen für den Sturmflutschutz ist am Südende geplant. Dazu ist die Anbindung an die Spundwand des Lückenschlusses erforderlich.

 

2.Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54400

Bundesstraßen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

     

     

Finanzhaushalt

78532000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 


Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

6654400201500211

Kreuzungsbauwerk B103/B105 Evershagen

Investitionsposition

2

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest  für o. g. Haushaltsjahr

 

 

0

Haushaltsansatz

+.

 

3.000.000,00

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

0

bereitgestellt

./.

 

0

Bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz

./

 

  •  

0

Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

3.000.000,00

 

 

 

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

600.000,00

 

 

Begründung der Minderauszahlungen:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, hier die Straßenbauverwaltung, plant gemeinsam mit der Hansestadt Rostock den Doppelknoten B103/ B105 Schmarler Damm - B. Brecht-Straße – An der Jägerbäk in einen teilplanfreien Knoten umzubauen.

 

Die Straßenbauverwaltung ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Entsprechend dem aktuellen Abarbeitungsstand wird die Kassenwirksamkeit in 2017 nur 10% der von der HRO zu tragenden Kosten betragen. Das resultiert entsprechend Informationen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern aus den Terminverschiebungen im Zuge der Planung und des Ausschreibungsverfahrens.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54801

Maritime Wirtschaft und Hafenbau

 

 

 

Produktkonto:

54801

 

78532000

 

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

8354801201700301    

Ufersicherung Alter Strom Lückenschluss Stromdurchlass

Investitionsposition

2

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

31.08.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.09.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen