Beschlussvorlage - 2017/BV/2922

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung der Hansestadt Rostock über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbe-förderungssatzung)“.

 

Die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von jährlich 907.500 EUR im Produktkonto 24101.52410000/72410000 werden gedeckt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von jährlich 907.500 EUR im Produktkonto 24101.44290000/64290000.

 

Zur Bearbeitung der zu erwartenden Anträge sind 2 Stellen mit insgesamt 1,75 VZÄ in den Stellenplan der Hansestadt Rostock aufzunehmen. Die Mehraufwendungen/-auszahlungen im Deckungskreis Personalausgaben in Höhe von 70.000 EUR werden gedeckt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von jährlich 70.000 EUR im Produktkonto 24101.44290000/64290000.

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Beschlussvorschriften:

 

§§ 2, 4, 5 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

§ 113 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:keine

 

 

Sachverhalt:

 

Die Notwendigkeit für die Beschlussfassung der Satzung der Hansestadt Rostock für eine Schülerbeförderung und ersatzweise Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock resultiert aus der durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 5. April 2017 beschlossenen Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) hinsichtlich des § 113 „Schülerbeförderung“, der nunmehr – ohne Gewährung einer Übergangsfrist – auch Geltungscharakter für die kreisfreien Städte hat.

 

§ 113 SchulG M-V bildet die Rechtsgrundlage für die Übernahme der Trägerschaft der Beförderungspflicht bzw. der Erstattungspflicht der Aufwendungen im eigenen Wirkungskreis für Schüler/-innen entsprechend ihrem Wohnsitz.

 

Die Satzung unterliegt der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die zu erwartenden Anträge und die damit verbundenen Prüfverfahren erfordern die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen mit einem Gesamtumfang von voraussichtlich 1,75 VZÄ.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:40

 

Produkt:24101Bezeichnung:Schülerbeförderung

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:


Haushalts-
jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-
zahlungen

Aus-zahlungen

2018

52410000/72410000

Schülerbeförderungskosten

 

907.500

 

907.500

2018

64290000/74290000

Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen

907.500

 

907.500

 

2018

Deckungskreis Personalaufwendungen/-auszahlungen

 

70.000

 

70.000

2018

64290000/74290000

Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen

70.000

 

70.000

 

2019

52410000/72410000

Schülerbeförderungskosten

 

907.500

 

907.500

2019

64290000/74290000

Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen

907.500

 

907.500

 

2019

Deckungskreis Personalaufwendungen/-auszahlungen

 

70.000

 

70.000

2019

64290000/74290000

Kostenerstattungen und Kostenumlagen von sonstigen

70.000

 

70.000

 

 

Entsprechend § 113 Abs. 5 SchulG M-V werden die entstehenden Mehrkosten durch das Land ausgeglichen, sofern diese nachvollziehbar nachgewiesen worden sind. Die finanziellen Auswirkungen werden in die Haushaltsplanung 2018/2019 eingearbeitet.

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen HaushaltssicherungskonzeptKein Bezug

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.11.2017 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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07.11.2017 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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07.11.2017 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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14.11.2017 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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14.11.2017 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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14.11.2017 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - abgelehnt

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14.11.2017 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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15.11.2017 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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15.11.2017 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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21.11.2017 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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21.11.2017 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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22.11.2017 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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23.11.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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23.11.2017 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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28.11.2017 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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28.11.2017 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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29.11.2017 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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05.12.2017 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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06.12.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2017/BV/2922 (einschließlich Nachtrag):

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung der Hansestadt Rostock über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)“.

 

Die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von jährlich 907.500 EUR
im Produktkonto 24101.52410000/72410000 werden gedeckt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von jährlich 907.500 EUR im Produktkonto 24101.44290000/64290000.

 

Zur Bearbeitung der zu erwartenden Anträge sind 2 Stellen mit insgesamt 1,75 VZÄ in den Stellenplan der Hansestadt Rostock aufzunehmen.

Die Mehraufwendungen/-auszahlungen im Deckungskreis Personalausgaben in Höhe von 70.000 EUR werden gedeckt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von jährlich 70.000 EUR im Produktkonto 24101.44290000/64290000.

 

Anlage:

Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)
in der Fassung der Anlage zum Nachtrag Nr. 2017/BV/2922-01 (NB) (s. TOP 9.4.1)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt