Beschlussvorlage - 2017/BV/2896

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2017 in der Maßnahme 6654101201302099 – ÖPNV-Anlagen – in Höhe von 200  TEUR wird erteilt. Die Mehrauszahlungen für die Maßnahme  in Höhe von 200 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532001.09612001 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten Infrastrukturvermögen - zweckgebunden) werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme 6654200201300115 –Straßenbau Tannenweg in Höhe von 200 TEUR (Produkt: 54200 Kreisstraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532001.09612001– Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden) sowie 78532000.09612000– Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

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Beschlussvorschriften:              § 50 Abs. (1) KV M-V

                                                        §   6 Abs. (4) Nr. 1, Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

  1. Berechnung Investitionsnummer:

6654101201302099 – ÖPNV-Anlagen ( DK 9013)

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest

 

 

1.162,06

Haushaltsansatz lfd. Jahr 2017

 

 

130.000,00

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

26.619,75

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

 

./.

 

44.106,43

Unechte Deckungsfähigkeit/ Mehreinzahlungen ()

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

200.000,00

Gesamtaufwendungen

=

 

331.162,06

 

 

 

Zur Gewährleistung einer noch günstigen Bauzeit (Betoneinbau) für das Vorhaben Bushaltestelle Weidendamm ist eine Beauftragung spätestens Anfang Oktober notwendig. Dafür erfolgte vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr ein Zuwendungsbescheid vom 3.05.2017 zum mobilitätsgerechten Neubau „Weidendamm“ beidseitig in Höhe von 72.687 EUR. Die Maßnahme ist aufgrund des Rückbaus der vorhandenen Bustaschen und Einordnung der Haltestellen am Fahrbahnrand in teilweise veränderter Lage mit einem erhöhten Eingriff in die vorhandenen Anlagen der Fahrbahn verbunden. Diese unabdingbar notwendigen Anpassungen sind nicht anrechenbare Kosten im Sinne der Förderung. Nur die Anlage der Bushaltestellen an sich wird diesbezüglich anerkannt. Die derzeit vorhandenen Eigenmittel im Konto ÖPNV reichen aus diesem Grund für die Gesamtmaßnahme in 2017 nicht aus. Die Förderung steht aber nur in diesem Jahr für diese Maßnahme zur Verfügung. 

Für die rechtzeitige Einleitung des Vergabeverfahrens, um den Baustart Anfang Oktober zu gewährleisten, ist kurzfristig die Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel im Juli zwingend erforderlich.

 

unabweisbar:

Die Bushaltestellen „Weidendamm“ werden durch die Buslinien 45 und F2 der Rostocker Straßenbahn AG bedient.

Die Haltestelle Weidendamm, Richtung Wendeschleife ist z.Zt. als Busbucht ausgebildet und befindet sich in der Straßenkrümme. Der Wartebereich gilt gleichzeitig als Gehweganbindung.

Die Haltestelle Weidendamm, Richtung Dierkower Kreuz ist als verkürzte Busbucht ausgebildet und befindet sich direkt am Knoten Weidendamm/ Joliot-Curie-Allee. Sie ist in einem desolaten baulichen Zustand, so dass die korrekte Anfahrbarkeit nicht mehr gegeben ist.

Bei beiden Haltestellen ist kein Blindenleitsystem vorhanden, sie entsprechen nicht dem behindertengerechten Standard und sollen daher erneuert werden.

 

 

 

 

unvorhersehbar:

Im Rahmen der Variantenuntersuchung zeigte sich, dass ein Verlegen der nördlichen Bushaltestelle auf gleiche Höhe mit der südlichen Haltestelle am Knoten Weidendamm/ Joliot-Curie-Allee sowie das Einordnen einer Verkehrsinsel eine deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie eine Verbesserung der Wegebeziehungen bewirken.

Die Haltestellen sollen dann auch nicht mehr als Bustaschen sondern als Haltestellen am Fahrbahnrand ausgebildet werden.

Diese Veränderungen bedingen neben der geplanten Erneuerung der Bushaltestellen zusätzliche Maßnahmen zur Anpassung der anschließenden Verkehrsanlagen (Rad-/ Gehweg, Kurvenradien) mit entsprechenden Kostenerhöhungen, die so in der ursprünglichen Einordnung der Haushaltsmittel nicht abzusehen waren.

Des Weiteren zeigte sich generell in aktuellen Vergabeverfahren (Seestraße, Tannenweg, Steintor-Kreuzung ein drastischer Anstieg der Kosten. Dies wurde auch bei der Verpreisung der aktuellen Leistungsbeschreibung berücksichtigt. Danach ergibt sich ein unvorhersehbarer finanzieller Mehrbedarf in Höhe von 200 TEUR.

 

 

 

 

 

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54200

Kreisstraßen

 

Produktkonto:

54200

78532000.09612000, Pos.2

 

 

 

78532001.09612001, Pos.8

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen  - zweckgebunden

Maßnahme Nr.

6654200201300115

Straßenbau Tannenweg

Investitionsposition

2, 8

 

 

 

 

 

6654200201300115 – Tannenweg ( DK 9097)

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr, Pos.2

 

 

1.426.633,04

Haushaltansatz lfd. Jahr, Pos. 8

 

 

1.775.000,00

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

2.041.995,52

bereitgestellt

./.

 

0

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz Pos.2

                                                                                   Pos.18

./.

 

696.192,07

819,06

Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

=

 

462.626,39

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

200.000,00

 

 

Hinweis:

Es liegt eine weitere überplanmäßige Bewilligung für die Maßnahme " Geh- und Radwege Hinrichsdorfer Straße " (6654300201300126) in Höhe von 200 TEUR für die Ausschusssitzungen 13./18.07.2017 vor.

 

Begründung der Minderaufwendungen:

Für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme "Straßenbau Tannenweg" wurden im Zuge der Projektbearbeitung Fördermittel eingeworben und vom Land bewilligt. Dadurch wird der Einsatz von Eigenmitteln der Hansestadt gemindert. Darüber hinaus konnten durch das Aufstellen von Deckenschlussvereinbarungen mit der Eurawasser Nord GmbH und dem Warnow- Wasser- und Abwasserverband zusätzliche Einnahmen generiert werden. Inzwischen ist der überwiegende Teil der Bauleistungen beauftragt und der verbliebene Finanzierungsbedarf, der noch aus dieser Produktkonto gedeckt werden muss, kann präziser festgestellt werden.

 

Mittel in Höhe von 200 TEUR können deshalb für eine überplanmäßige Bewilligung in der Maßnahme "ÖPNV – Anlagen; Bushaltestelle Weidendamm"  aus dem Ansatz des laufenden Jahres 2017 bereitgestellt werden, ohne die Fertigstellung der Baumaßnahme "Straßenbau Tannenweg" zu gefährden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532001.09612001

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen- zweckgebunden

Investitionsnummer

6654101201302099

ÖPNV-Anlagen

Investitionsposition

6/16

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

13.07.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.07.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen