Beschlussvorlage - 2017/BV/2853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Ergänzung/ Änderung der Prioritätenliste zur Umsetzung des Investitionsprogramms Kapitel 3 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 – 2018 entsprechend dem Gesetz über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hansestadt Rostock.

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Kapitel 3 Investitionsprogramm 2015 2018

2015/BV/1355 vom 01.12.2015

2016/BV/2093 vom 27.09.2016

 

 

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, Kapitel 3 Investitionsprogramm 2015 - 2018 für die Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und zur Kindertages-pflege für Kinder unter drei Jahren und auf der Basis der Beschlussfassung der Prioritätenliste 2015/BV/1355 vom 01.12.2015 durch den Jugendhilfeausschuss wurden der Hansestadt Rostock Mittel in Höhe von 1.478.768,25 Euro mit Zuwendungsbescheid vom 30.05.2016 gewährt.

 

Durch die Nichtinanspruchnahme der Fördermittel von der AWO Sozialdienst Rostock gGmbH sowie einiger geringfügiger Kostenanpassungen von Tagespflegestellen stehen von der o. g. Zuwendungssumme Fördergelder in Höhe von 563.358,91 Euro erneut zur Verfügung. Des Weiteren wurde die ursprüngliche Fördersumme um 15.579,96 Euro vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V erhöht, so dass derzeit Maßnahmen für Fördergelder in Höhe von 578.938,87 Euro umsetzbar sind.

 

Für alle aktuell vorliegenden und förderfähigen Anträge wurde die Priorisierung, unter Einbeziehung der Fachberatung Kindertagesstätte und Tagespflege, der Fachberatung Qualitätsentwicklung sowie des Arbeitskreises Kita, im Rahmen der „Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Rostock 2016 ff“ vorgenommen. Prioritär wurde die Umsetzung der Maßnahme „Gemeindezentrum Kirchgemeinde Luther-St.-Andreas- Krischanweg 6 - Erweiterung um Kitanutzung als integrative Kindertagesstätte“ festgelegt. Gründe lagen vorrangig in der Schaffung von neuen Krippenplätzen in einem Versorgungsraum, der langfristig weitere Kapazitäten benötigt. Bei anderen Anträgen war die Dringlichkeit nicht gegeben bzw. die notwendige Umsetzung bis zum 31.12.2018 nicht möglich. Von den potenziellen Antragstellern der Tagespflegestellen ergingen trotz wiederholter Aufforderungen keine Aktualisierungen der Anträge, womit letztendlich die Förderfähigkeit und das Interesse nicht mehr vorlagen.

 

Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen aller Letztempfänger wurden mit Stand 15.06.2017 aktualisiert, entsprechen den formalen Voraussetzungen und sind förderfähig. Der Fördervorschlag  der Diakonie Rostocker Stadtmission für die Umsetzung der Maßnahmen in der Kindertagesstätte Krischanweg wurde ergänzt. Die beantragten Fördersummen beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kosten für die Hansestadt Rostock entstehen nicht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:    50

Produkte:                 36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)

                              36102 Bezeichnung: Tagespflege (23 SBG VIII)

Konten:                     36101.68142000
                              36102.68142000

Bezeichnung:   Investitionszuwendungen vom Land

Konten:                     36101.78440000              

                              36102.78440000

Bezeichnung: Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle    

                                 Vermögensgegenstände

 

Gesamtaufstellung:

HH-Jahre

Konto/Bezeichnung

Finanzhaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

2016-2018

36101.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

1.468.327,45 €

 

 

2016-2018

36101.78440000
Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

1.468.327,45 €

 

2016-2018

36102.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

26.020,76 €

 

 

2016-2018

36102.78440000

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

26.020,76 €

 

Einzelaufstellung Ergänzung der Prioritätenliste /siehe Anlage 1

 

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.07.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen