Stellungnahme - 2017/AM/2671-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

  1. Wem gehören die Flächen im Areal Ulmenstraße / Waldemarstraße zwischen der Wohnbebauung Elisabethstraße und dem Gebäude des KOE?

 

Das Flurstück 585/1, auf dem das Gebäude der KOE steht sowie die Flächen des Hortes gehören der Gemeinde (Hansestadt Rostock). Das Flurstück 204/2  westlich davon und an die Waldemarstraße grenzend gehört dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Flurstück 204/1 (Ulmenstraße 45) gehört dem Studentenwerk Rostock.

 

  1. Welche Bauvorhaben sind in dem Bereich geplant (aktuell und zukünftig)?

 

Das Studentenwerk Rostock möchte auf ihrem Grundstück (Ulmenstr. 45) eine neue Mensa und studentisches Wohnen errichten und dafür das Bestandsgebäude abreißen.

 

  1. Gab es Gespräche zwischen den Grundstückseigentümern zur gemeinsamen Entwicklung der Grundstücke und zu einem möglichen Flächentausch?

              Wenn ja: Welche konkreten Ergebnissen gab es?

              Wenn nein: Warum gab es diese Gespräche bisher nicht? Sind solche               Gespräche geplant bzw. denkbar?

 

Zwischen dem Studentenwerk, dem Land M-V und der Hansestadt Rostock, hier vertreten durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) hat man sich darauf verständigt, dass der Mensa-Neubau auf dem Grundstück des Studentenwerkes Priorität hat.

 

Diesbezüglich prüft das Studentenwerk im Rahmen der Genehmigungsplanung aktuell, inwiefern hierfür noch zusätzliche Flächen vom Land benötigt und angekauft werden müssen. Eine Rückmeldung hierzu steht derzeitig noch aus.

Das hiernach verbleibende Grundstück im Eigentum des Landes (in Richtung Waldemarstraße) wird der KOE zum Zwecke der Errichtung einer Kita/ Erweiterung Hort erwerben. Eine entsprechende Zusage des Finanzministerium M-V liegt vor.

 

  1. Es erscheint aus stadtplanerischer Sicht sinnvoll, das Areal nicht partiell, sondern als Ganzes zu entwickeln. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung bei der Realisierung einer ganzheitlichen Entwicklung?

 

Eine gesamtheitliche Entwicklung des Quartiers sieht auch die Stadtverwaltung als sinnvoll an. Es wird zurzeit geprüft, welche Möglichkeiten und Varianten für die Entwicklung des Quartiers als Ganzes in Frage kommen. Die Gespräche dazu laufen noch.

 

Themen die als wichtig erachtet, untersucht und diskutiert werden sind:

  • Erhalt des Horts, ohne Verringerung der Flächen
  • Erhalt des alten Baumbestands auf den Grundstücken
  • Erhalt der Wegebeziehung von Ulmenstraße zur Waldemarstraße durch den Park
  • Mensa als Solitär an der Ulmenstraße?
  • Bebauung entlang der Waldemarstraße?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung in Kooperation mit dem Eigentümer das Bestandsgebäude zur Ulmenstraße zu erhalten?

 

Die Stadtverwaltung prüft gem. § 172 BauGB („Erhaltungssatzung KTV“) auf Grundlage des vorliegenden Abrissantrages, ob das Gebäude zu erhalten ist oder abgerissen werden kann. Dies ist im Sinne der Einzelfallprüfung bei Vorlage eines Antrages und unter Berücksichtigung eines entsprechenden Gutachtens das übliche Verfahren. Der Stadtverwaltung liegt eine Bestandsuntersuchung des Gebäudes vor, nach welcher der allgemeine Zustand des Gebäudes aktuell als schlecht zu beurteilen ist.

 

Das Bestandsgebäude ist kein Denkmal. An das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege wurde durch Schreiben einer Privatperson die Prüfung auf Denkmalschutz beantragt. Diese Prüfung läuft derzeit durch das Landesamt. Eine umfangreiche Prüfung der Bauten des Gesundheitswesens in Rostock fand im Zusammenhang mit der Unterschutzstellung des Klinikkomplexes Schillingallee im Jahr 2006 statt. Schon damals wurde das Gebäude als nicht denkmalwürdig angesehen. Es ist davon auszugehen, dass auch zum heutigen Zeitpunkt die Gründe für eine Unterschutzstellung als nicht ausreichend angesehen werden.

 

Falls das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, wird es dem Eigentümer nicht möglich sein, beide Nutzungen auf dem Grundstück unterzubringen. Bei einem Erhalt und Umnutzung des Bestandsgebäudes für die Nutzung als Mensa wäre zusätzlich zur Sanierung eine Erweiterung des Gebäudes nach Norden in den Hof hinein notwendig. Grundsätzlich ist bei einem Erhalt des Gebäudes und der Unterbringung der Nutzungen Mensa und studentisches Wohnen das derzeitige Grundstück zu klein.

 

Genaue Aussagen über das Vorgehen bei Erhalt des Gebäudes konnte der Eigentürmer noch nicht tätigen. Hier sind die finanziellen Auswirkungen (Mehrkosten) und grundstücksbedingte Rahmenbedingungen (zusätzlicher Grundstückbedarf)  zu prüfen.

 

 

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