Informationsvorlage - 2017/IV/2625

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Um vor allem Schaden von den Kindern und Jugendlichen und deren Familien in der Region Nord, vom Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hansestadt Rostock und somit von der Hansestadt Rostock selbst, aber auch insbesondere von den MitarbeiterInnen im Regionalbüro Nord abzuwenden, wurde nach fachlichem Austausch und Abwägungsprozess mit den Führungskräften im SGB VIII entschieden, das Fallmanagement SGB VIII im Regionalbüro Nord temporär aufzulösen und die verbliebenen MitarbeiterInnen auf die anderen drei Regionalbüros aufzuteilen.

 

Trotz einer herausragenden kollegialen Unterstützung und Entlastung durch den Einsatz von MitarbeiterInnen aus anderen Regionalbüros und diverser organisatorischer Maßnahmen sowie insbesondere dem enormen persönlichen Einsatz der verbliebenen MitarbeiterInnen im Fallmanagement SGB VIII im Regionalbüro Nord musste konstatiert werden, dass die Arbeitsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit in diesem Sachgebiet aufgrund längerer hoher Krankenstände und der nicht kontinuierlich besetzten Stelle der Sachgebietsleitung nicht mehr gegeben war. Es bestand die Gefahr, dass die pflichtgemäße Erfüllung der anfallenden Aufgaben, insbesondere die hoheitliche Aufgabe des Kinderschutzes, durch die enorme Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelastung der FallmanagerInnen SGB VIII im Regionalbüro Nord nicht mehr gewährleistet werden konnte.

 

Ziel dieser arbeitsorganisatorischen Maßnahme ist es, die pflichtgemäße Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe in der Region Nord zu garantieren und die Arbeitsfähigkeit im Sachgebiet 50.51 perspektivisch wieder herzustellen.

 

Die temporär verlagerten MitarbeiterInnen werden von ihren neuen Arbeitsorten aus die Aufgaben im Fallmanagement SGB VIII für die Region Nord weiter erbringen. Sie erfahren in den aufnehmenden Regionalbüros die notwendige und unerlässliche Führung und Steuerung durch die dortigen Sachgebietsleitungen und Unterstützung bei der Bewältigung des Fallaufkommens durch die dort anwesenden MitarbeiterInnen.

 

Zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in der Region Nord wurde die oben dargelegte Maßnahme zum 14.03.2107 umgesetzt.

 

 

Aufgabenerledigungen:

 

-       Die Aufgaben im Fallmanagement SGB VIII, inklusive Kinderschutz für die Region Nord, werden weiterhin durch die zuständigen Mitarbeiterinnen aus dem SG Fallmanagement des RB Nord erbracht.

 

-       Der vorhandene Fallbestand bei den MitarbeiterInnen wird durch diese weiter gearbeitet und verantwortet.

 

-       BezieherInnen von Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung sowie die Sozial- und Verwaltungspartner des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl erreichen die verantwort-lichen FallmanagerInnen weiterhin unter den bekannten Telefonnummern.

 

-       Neufälle werden stadtteilbezogen den MitarbeiterInnen zugeordnet und gearbeitet.

 

-       Folgende Zuständigkeiten gelten:

RB Nordwest - Groß Klein

RB Mitte         - Schmarl

RB Nordost    - Diedrichshagen, Warnemünde, Rostocker Heide.

 

-       Trotz der temporären Verortung der FallmanagerInnen SGB VIII in andere Regionalbüros bleiben die Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der sozialräumlichen Angebotsent-wicklung sowie der Gremienarbeit davon unberührt.

 

Es wird von einer Befristung der temporären arbeitsorganisatorischen Maßnahme bis maximal zum 31.12.2017 ausgegangen. Dieser kalkulierte Termin ergibt sich aus dem Zeitraum des Stellenbesetzungsverfahrens für die neue Sachgebietsleitung und der erforderlichen Einarbeitungszeit der neuen Führungskraft. Sollte eine arbeitsfähige Sachgebietsleitung eher zur Verfügung stehen, kann diese Maßnahme frühzeitiger beendet werden.

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

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Beschlüsse

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28.03.2017 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben