Anfrage der Fraktion - 2017/AF/2607

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Beratungsfolge

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Nach Aussagen des Oberbürgermeisters im Gestaltungsbeirat soll eine Teilfläche des Parkplatzes an der Stadthalle bebaut werden. Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Was soll an diesem Standort auf welcher konkreten Teilfläche durch wen gebaut werden?

 

2. Aus welcher städtebaulichen Strategie wird das Vorhaben abgeleitet?

 

3. Befindet sich die besagte Fläche im Eigentum der Hansestadt Rostock? Wenn ja: Soll die Fläche zum Verkauf ausgeschrieben und wann soll das realisiert werden?

 

4. Auf welchem Weg soll Planungs- oder Baurecht geschaffen werden und welche Vorbereitungen wurden dazu bereits getroffen?

 

5. Wie viele Parkplätze  werden durch das Bauvorhaben wegfallen und welche Konsequenzen hat das für die Besucher der Stadthalle? Wie, wann und in welcher Zahl und Qualität ist  eine Kompensation für die ggf. wegfallenden Parkplätze vorgesehen?

Ist dies mit der Stadthallengesellschaft abgestimmt? Welche Stellung wird dort bezogen?

 

6. Wird es im Zusammenhang mit der Nahbereichsversorgung der Bevölkerung in der Südstadt Veränderungen geben? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus den zu erwartenden Standortschließungen in der Nahversorgung für die zunehmend älter werdende Bevölkerung in der Südstadt? Wie wurden diese Aspekte abgewogen?

 

 

7. Gab es  Versuche seitens der Hansestadt Rostock, den Nahbereichsversorger von möglichen Standortschließungen abzubringen?


8. Sollten sich Wege, Entfernungen ändern (Verschlechterung der Nahbereichsversorgung durch mögliche Geschäftsaufgabe an anderen Standorten), welchen Grund gibt es, das wirtschaftliche Interesse eines potenziellen Investors zu fördern?

 

9. Wo konkret liegen die Vorteile für die Hansestadt Rostock?

 

 

 

Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung unserer Fragen.

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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05.04.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben