Antrag - 2017/AN/2511

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Die Bürgerschaft stellt fest, dass

 

a) es den syrischen Regierungstruppen nicht zuletzt infolge der sehr gut organisierten und auch wirksamen Waffenhilfe Russlands gelungen ist, die Kontrolle über weite Teile des Staatsterritoriums wiederzuerlangen.

 

b) mit den im April 2016 unterzeichneten Verträgen zwischen Moskau und Damaskus, die vor allem einen Wiederaufbau in erster Linie der durch den Krieg extrem in Mitleidenschaft gezogenen Infrastruktur zum Inhalt bzw. zum Ziel haben, ein weiterer wichtiger Grundstein für die Zukunft Syriens gelegt worden ist.

 

2. Der Oberbürgermeister sucht unverzüglich Kontakt zu den sich derzeit in der Hansestadt Rostock aufhaltenden Staatsangehörigen der Syrischen Arabischen Republik, insbesondere Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie Personen, die einen subsidiären Schutz genießen, und legt diesem Personenkreis eine möglichst baldige Rückkehr in ihr Herkunftsland nahe, um dort tatkräftig am Wiederaufbau mitzuwirken.

 

3. Die Forderung nach einer schnellstmöglichen Rückkehr syrischer Staatsangehöriger erhebt der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock zum einen bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegenüber der Landesregierung M-V, zum anderen auf der diesjährigen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die im Zeitraum 30.05 bis 01.06. in Nürnberg stattfinden wird.

 

4. Über seine Bemühungen erstattet der OB Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis zum 01.07.2017 in Form einer Informationsvorlage und einer Pressemitteilung Bericht. 

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Sachverhalt:

Wie aus Angaben des Bundesinnenministeriums hervorgeht, sind seit Ende 2011, dem Beginn des Krieges, rund 600.000 Syrer in die Bundesrepublik gekommen. Die genauen Zahlen kennt keiner, da viele „Migranten“ sich als Syrer ausgaben, um als „Flüchtlinge“ anerkannt zu werden. 

 

Auch in Rostock machen Syrer unverändert den Hauptteil der Asylforderer aus. Von den 732 Personen, die Anfang des Jahres in den Gemeinschafts-Unterkünften untergebracht waren, haben allein 504 die syrische Staatsangehörigkeit.


Das läßt sich einer kürzlich an die Verwaltung gerichteten Anfrage der NPD entnehmen. Mehr als die Hälfte der Personen mit einem Flüchtlingsstatus (ca. 1.600) sind Syrer.

 

Mittlerweile jedoch ist der Grundstein für den Wiederaufbau Syriens gelegt, was sich mit zwei Fakten belegen läßt. 

 

Ohne die massive und blendend organisierte Waffenhilfe Moskaus wäre Syrien schon längst auf dem schlechten Weg in ein IS-Kopfabschneider-Kalifat. Dank der russischen Luftunterstützung ist es den Regierungstruppen allein zwischen Ende September 2015 und April 2016 gelungen, rund 500 Ortschaften zurückzuerobern. Aleppo wurde jüngst von „Rebellen“ und Terroristen gesäubert. Und erst Ende Januar 2017 befreiten reguläre Kräfte alle Ortschaften in der nordwestlich von Damaskus gelegenen Region Wadi Barada, wie southfront.org am 29. Januar informierte. 

 

Um den Wiederaufbau in Syrien in Gang zu bringen, haben Damaskus und Moskau ebenfalls im April des vergangenen Jahres mehrere Verträge unterzeichnet. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf eine Milliarde US-Dollar, teilte das Internet-Portal RT.Deutsch seinerzeit mit. Das Hauptaugenmerk soll dabei der Infrastruktur gelten. Sie ist durch den Krieg stark in Mitleidenschaft gezogen worden. 

 

Es ist also an der Zeit für Personen syrischer Staatsangehörigkeit, in ihr Heimatland zurückzukehren und dort beim Wiederaufbau ihres Landes kräftig mit anzupacken. Eine Kommune hat hier zwar keine entscheidenden Befugnisse – doch Druck auf die nächsthöheren Ebenen ausüben kann sie allemal. 

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Beschlüsse

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01.03.2017 - Bürgerschaft - zurückgezogen