Stellungnahme - 2016/BV/2258-18 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2016/BV/2258-15 (ÄA) wird beabsichtigt, den Fehlbetrag bei der Konsolidierungsvereinbarung 2017/2.11 - Auflösungsrücklage wie WWAV - von 20.000 TEUR um 4.000 TEUR auf 16.000 TEUR zu reduzieren.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Mit Beginn der konzeptionellen Bearbeitung der Thematik Rekommunalisierung hat der Warnow Wasser und Abwasserverband eine Umqualifizierung der Jahresergebnisse in den jeweiligen Jahresabschlüssen in die Zweckgebundene Rücklage für die Ablösung der Restwertvergütungsansprüche im Jahr 2018 vorgenommen.

 

Mit dem Jahresabschluss 2014 betragen diese Rücklagen sowie die aktuellen Gewinnvorträge ca. 53 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung einer ausreichenden Liquiditätsabsicherung für den WWAV sowie bei gleichzeitiger Betrachtung der derzeitigen langfristigen Finanzierungssituation der Restwertvergütungsübernahme prüft der WWAV in welcher Höhe eine Eigenkapitalabsicherung zur Restwertübernahme erfolgen muss. In diesem Zusammenhang erfolgte analog eine Prüfung in welche Höhe eine Kapitalausschüttung an die Gesellschafter des WWAV erfolgen kann.

 

Aufbauend auf das positiven Jahresergebnis 2014 konnte auch das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von ca. 2.900 TEUR abgeschlossen werden. Auch für die Folgejahre werden ähnliche positive Jahresergebnisse erwartet, so dass die Höhe der Rücklage weiter anwachsen wird.

 

Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2018 die Möglichkeit besteht, 25.000 TEUR aus der Kapitalrücklage aufzulösen und dem städtischen Haushalt entsprechend dem Verteilungsschlüssel (80% Hansestadt Rostock, 20% Zweckverband Wasser Abwasser Rostock-Land) 20.000 TEUR zuzuführen.                                                                                                 

                                                                                                 

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Aus vorgenannten Gründen ist dieser Änderungsantrag zur Reduzierung des Zielbetrages um 4.000 TEUR auf 16.000 TEUR abzulehnen.

 

 

 

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Bürgerschaft - vertagt

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14.02.2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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16.02.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben