Beschlussvorlage - 2017/BV/2473

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Norden:              durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:              durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

im Osten:              durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und in Teilen mittig durch die KGA „Satower Straße“

im Süden:              durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Ziel dieses Bebauungsplans ist die Schaffung von Bauflächen für den individuellen Hausbau im nachgefragten Süden Rostocks. Für die Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken stehen in Rostock gegenwärtig keine Flächen mehr im Angebot. Der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ soll die Errichtung von ca. 350 Eigenheimen, überwiegend als Einfamilienhäuser, ermöglichen. Der Bebauungsplan stellt den ersten Bauabschnitt der im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Wohnbauflächen im Bereich zwischen Biestow Ausbau und Kringelhof dar.

 

Die konkrete Bauweise, das Maß der baulichen Dichte sowie die zulässigen Hausformen werden im weiteren Planungsprozess zu präzisieren sein. Es wird sich gemäß den beschriebenen Planungsintentionen überwiegend um Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser handeln. An ausgewählten Standorten können in geringen Anteilen auch Mehrfamilienhäuser zum Zuge kommen, wo es städtebaulich oder immissionsschutzfachlich sinnvoll erscheint. Die äußere straßenverkehrliche Anbindung des neuen Wohngebiets erfolgt an die Satower Straße, nicht über die Straße Biestow-Ausbau in Richtung Rostock.

 

Der nördliche Geltungsbereich entlang der Satower Straße wurde bewusst sehr breit gewählt, um ausreichend Spielraum für den Einmündungsbereich der künftigen Erschließungsstraße des Baugebiets an die Satower Straße zu gewinnen und um damit nicht über die Stadtgrenze Rostocks hinweg die Gemeinde Kritzmow tangieren zu müssen. Die Ausgestaltung dieses Verkehrsknotens erfolgt im weiteren Planungsprozess.

 

Gegenwärtig werden die Flächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans überwiegend landwirtschaftlich als Ackerflächen genutzt und ist, mit Ausnahme der bestehenden Splittersiedlung Biestow-Ausbau im Süden und der KGA „Satower Straße“ im Norden, frei von baulichen Anlagen. Die bestehende Splittersiedlung Biestow Ausbau im Süden des Geltungsbereichs, für die bislang eine räumlich eng gefasste Außenbereichsatzung gilt, wird als Wohngebiet mit überplant, um auch hier einige weitere Wohnhäuser als räumlichen Abschluss nach Süden des neuen Wohngebiets zu ermöglichen.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Planungsgebiet bereits seit 2006 als Teil der Wohnbaufläche W.9.13. dar. Der Bebauungsplan mit den oben beschriebenen Zielen kann daher gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Da es sich bei diesem Bebauungsplan nicht um einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB handelt, werden ein Umweltbericht sowie ein Grünordnungsplan einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu erstellen sein. Zusätzlich wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein Immissionsschutzgutachten erarbeitet. Die frühen Erkenntnisse aus dem Strukturkonzept „Biestow -Am Kringelgraben-“ von 2008 sollen, so weit möglich, weitgehend Berücksichtigung finden.

 

Es ist eine Mehrbelastung der örtlichen Vorflut durch Abwässer zu erwarten. Die Hauptlast wird dabei wohl auf dem Kringelgraben-System liegen. Die Regenwasserableitung aus dem künftigen Plangebiet „Kiefernweg“ sollte deshalb so konzipiert werden, dass für weitere Wohnbauentwicklungen im Bereich Biestow ein Maximum an Vorflutkapazität verbleibt und die Belastung des Kringelgrabens minimiert wird. Mit diesem Ziel sollte im Aufstellungsverfahren geprüft werden, welche Ableitungsmöglichkeiten das Rotbäk-System über den Graben 2/3R bietet (WBV Hellbach-Conventer Niederung). Diese Prüfung erfolgt u.a. durch die Erarbeitung eines hydrologischen Gutachtens.

 

Die unbebauten Flächen im Planungsgebiet sind überwiegend im Eigentum der WIRO. Die größtenteils bebauten Flurstücke der Splittersiedlung Biestow Ausbau befinden sich in privatem Streubesitz, der Kiefernweg in städtischem Eigentum. Die Fläche des Planungsgebiets umfasst ca. 35 ha.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Vermessung, für die städtebauliche Planung, für den Grünordnungsplan mit Ausgleichsbilanzierung sowie für etwaig erforderliche Gutachten werden von der WIRO GmbH getragen.

 

Einzig für den Artenschutzfachbeitrag werden nach derzeitigem Stand für die HRO die unten aufgeführten Bruttokosten anfallen.

 

Teilhaushalt: 61

Bezeichnung: städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

3.922,24 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

3.922,24 €

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

 

 

 

Roland Methling 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.02.2017 - Ortsbeirat Biestow (13) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Norden:durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

im Osten:durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und in Teilen mittig durch die KGA „Satower Straße“

im Süden:durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage mit den Änderungsanträgen zu.

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02.03.2017 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

r ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Norden:              durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:              durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

im Osten:              durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und in Teilen mittig durch die KGA „Satower Straße“

im Süden:              durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der Ortsbeirat stimmt dem Aufstellungsbeschluss mehrheitlich zu.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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15.03.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Norden:              durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:              durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

im Osten:              durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und in Teilen mittig durch die KGA „Satower Straße“

im Süden:              durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/2473 einschließlich Zustimmungen zu den Änderungsanträgen 01, 02, 03, 04, 05:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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16.03.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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21.03.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt

 

im Norden:              durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße",

im Westen:              durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

im Osten:              durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif", deren Verlängerung nach Süden, und in Teilen mittig durch die KGA „Satower Straße"

im Süden:              durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg" aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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05.04.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt:

 

- im Norden.

durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

- im Westen:

durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

- im Osten:

durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung
nach Süden und in Teilen mittig durch die KGA „Satower Straße,

- im Süden:

durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/2473:

 

Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt:

 

- im Norden.

durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

- im Westen:

durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und einer Teilfläche des Grundstücks Satower Straße 70,

- im Osten:

durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung
nach Süden und an der Ostgrenze der KGA „Satower Straße“,

- im Süden:

durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

 

 

Planungsziele:

 

- Die Flächeninanspruchnahme der im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche (Zweckbestimmung Kleingärten) festgesetzten Fläche der der KGA "Satower Straße" erfolgt in geringstmöglichem Umfang nur für die notwendige Verkehrserschließung des Wohngebietes "Kiefernweg".
 

- Der Biotopverbund für das Wohngebiet „Kiefernweg“ ist entsprechend Strukturkonzept „Biestow - Am Kringelgraben“ der Hansestadt Rostock von 2008 (Landschaftsplan und Biotopverbund) auszuführen. Die Grünfläche der ehemaligen Hausstelle in der Gemarkung Biestow 1 im Flurstück 145/1 („Schüttscher Hof“) soll erhalten und in das Grünsystem als kleine Parkanlage mit Freizeitangeboten als Ort sozialer Begegnung entwickelt werden.

 

- Die Kfz-Verkehrserschließung des Wohngebietes "Kiefernweg" erfolgt ausschließlich als Sackgasse über die Satower Straße.
Rad- und Fußwegverbindungen aus dem Wohngebiet "Kiefernweg" in Richtung Satower Straße und in Richtung Biestow und innerhalb des Wohngebietes sind zu schaffen und mit Trassen­führungen außerhalb des Wohngebietes abzustimmen.
Es ist eine attraktive ÖPNV-Anbindung zu planen, um die Erreichbarkeit in dieser peripheren Stadtrandlage nicht nur durch MIV (motorisierter Individualverkehr) zu gewährleisten und somit die Verkehrsbelastung der Satower Straße zu entlasten.
Ausreichende Stellplätze für den ruhenden Verkehr sind zu planen.

 

- Es ist zu prüfen, inwieweit die Ziele des Biotopverbundkonzeptes mit den Erfordernissen der Regenwasserbewirtschaftung (lokales Regenwassermanagement) kombiniert werden können bzw. in Einklang zu bringen sind, damit das Regenwasser möglichst vollständig im Bereich bleibt und die Siedlungswasserkanäle nicht überlastet werden.

 

 

Anlage:
überarbeiteter Lageplan Geltungsbereich

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

47

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0