Änderungsantrag - 2016/BV/2258-08 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

In der Anlage ist die Maßnahme 2017/3.08 zu ändern:

  1. Der Konsolidierungsbeitrag ist von 600.000,00 € auf 300.000,00 € zu ändern und ist wie folgt im Prüfauftrag darzustellen:

"Die Durchführung der in Eigenregie und Fremdvergabe realisierten Arbeiten der oben genannten Kostenträger werden von OE 67 so neu organisiert, dass ein Konsolidierungsbeitrag von mindestens 300.000,00 € pro Jahr gehoben und erzielt wird."                                                       

  1. Der Sachverhalt zur Personalreduzierung ist zu streichen.

 

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Andreas Engelmann             

 

 

 

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Bürgerschaft - vertagt

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14.02.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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16.02.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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01.03.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen