Informationsvorlage - 2017/IV/2465

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat Dezember  2016 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 31.12.2016.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der von der Gesellschafterversammlung am 27.07.2016 beschlossenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2016.

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 31.12.2016 einen Wert von 1.609 TEUR. Damit ergibt sich eine positive Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 1.586 TEUR. Ursache der Zielabweichung sind die gegenüber dem Planansatz geringere Betriebsleistung (- 1.140 TEUR) und ein um 2.910 TEUR geringerer Betriebsaufwand.

Die im Vergleich zur Planung geringere Betriebsleistung entsteht insbesondere durch die unterjährig noch nicht gebuchten aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 1.140 TEUR, die im Vergleich zur Planung noch fehlende Auflösung des Sonderpostens (- 247 TEUR), den höheren Umsatzerlösen (+23 TEUR) sowie den sonstigen Erträgen (+ 49 TEUR).

 

Der geringe Betriebsaufwand ist insbesondere auf die Ergebnisse bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 1.423 TEUR), dem Personalaufwand (- 1.106 TEUR) und den Abschreibungen (+ 382 TEUR) zurückzuführen.

 

Laut Hochrechnung wird das kumulativ erreichte Ergebnis sich voraussichtlich von 1.609  TEUR um 1.586 TEUR auf 108 TEUR reduzieren. Die Hochrechnung beinhaltet die teilweise oder vollständig nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 aus derzeitiger Sicht erforderlichen Buchungen. Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten, die Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit VTR/Latchinian, für den nicht in 2016 realisierten Gesellschafterbeschluss zur Lohnerhöhung sowie für ausstehende Rechnungen. 

 

Die Rückstellung für die gerichtliche Auseinandersetzung zur Kündigung des ehemaligen Intendanten Herrn Sewan Latchinian  berücksichtigt nicht nur das Urteil des Landgerichtes, sondern auch den erwarteten Aufwand aus der Entscheidung der VTR das Urteil beim Oberlandesgericht überprüfen zu lassen.

 

Die Zuwendungen des Landes konnten nach erfolgreicher Verhandlung zu einer ersten Ergänzung zur Fortschreibung der Zielvereinbarung über die zukünftige Struktur des Volkstheaters Rostock vom 06. Mai 2015 im Jahr 2016 zu 100% realisiert werden. Die 1. Ergänzung zur Fortschreibung der Zielvereinbarung über die zukünftige Struktur des Volkstheaters Rostock vom 06.Mai 2015 wird anbei zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

Roland Methling

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.02.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

14.03.2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben