Beschlussvorlage - 2017/BV/2441

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock hebt den am 01.11.2016 gefassten Beschluss 2016/BV/2154 auf und beschließt die Förderung des Trägers Förderverein Jugendschiff LIKEDEEKER e. V. für das Projekt „offene maritime Kinder- und Jugendarbeit“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 77.200,00 EUR, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde. 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2016/BV/2154 v. 01.11.2016

 

 

Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Der Förderverein Jugendschiff LIKEDEELER e. V. bietet offene Kinder- und Jugendarbeit auf maritimem Gebiet an. Durch dieses niedrigschwellige Angebot haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich freiwillig, selbstbestimmt sowie in Gruppenstrukturen mit maritimen Themen auseinander zu setzen. Die Arbeit findet auf dem Schiff und im vereinseigenen Haus „Störtebeker“ statt.

 

Das dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl vorliegende Teilkonzept für das offene Angebot der maritimen Kinder- und Jugendarbeit der Gesamtkonzeption des Fördervereins Jugendschiff LIKEDEELER e. V. wurde grundsätzlich als förderwürdig eingeschätzt. Es sind bereits Netzwerke zu den Stadtteil- und Begegnungszentren und zu fachbezogenen Arbeitsgremien entstanden, die es zukünftig ermöglichen, mehr Kinder und Jugendliche für die maritime Arbeit zu begeistern. Die Verwaltung positioniert sich positiv zum Erhalt des Projektes der maritimen Kinder- und Jugendarbeit mit den inhaltlichen Schwerpunkten:

 

-          offener Treff,

-          Arbeitsgemeinschaften wie Seemannschaft, junge Seeleute, maritim-kreatives Basteln,

-          offene Ferienangebote, inkl. Tagesprogramm,

-          thematische Familienwochenenden und

-          saisonale Höhepunkte für Kinder, Jugendliche und deren Familien.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

79.950,00 EUR

Eigenmittel

2.750,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

77.200,00 EUR

davon Personalkosten (1,375 FS)

49.678,37 EUR

M/BK/SK

27.521,63 EUR

 

Da das Schiff mit den fahrenden Einheiten und das Vereinsgelände ganzjährig vorgehalten werden, müssen auch in den Wintermonaten, unabhängig von der Frequentierung der Angebote (hier auch Schullandheim, Wirtschaftsbetrieb), technische Grunderfordernisse erfüllt und personell abgesichert werden. Die überwiegende Unterhaltung und Bewirt-schaftung des Schiffes wird ab dem Haushaltsjahr 2017 im Hafen- und Seemannsamt (Amt 83) angesiedelt sein. Es wurden daher finanzielle Mittel i. H. v. 40.000,00 EUR aus dem Teilhaushalt 50 (Amt für Jugend, Soziales und Asyl) in den Teilhaushalt 83 (Hafen- und Seemannsamt) umverteilt.

 

In Absprache mit dem Förderverein wurde das Projekt finanziell neu betrachtet und die genannten Kosten den Projektausgaben angepasst. Es wird aktuell eine Förderung von 77.200,00 EUR beantragt. Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Eine Förderung von Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3,0% des bewilligten Personalkostenzuschusses der Hansestadt Rostock.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  50

Produkt:              36200                                                                      Bezeichnung: 54190020

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

77.200,00

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

77.200,00

 

 

 

 

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

                           

                                                       

 

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