Beschlussvorlage - 2017/BV/2425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt neun Vertreter in den Aufsichtsrat der Zoologischer Garten Rostock GmbH.

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) Verbindung mit § 32 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern,

Gesellschaftsvertrag der Zoologischer Garten Rostock GmbH vom

 

Sachverhalt:

 

An der Zoologischer Garten Rostock GmbH ist die Hansestadt Rostock zu 99,56 % beteiligt. Weitere Gesellschafter sind mit 0,40 % die Gesellschaft der Freunde und Förderer des Zoos Rostock e. V. und mit 0,04 %Herr Mathias Welke.

 

Mit Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Aufsichtsrat Zoologischer Garten Rostock GmbH mit Wirkung vom 12.01.2017 hat die Vorsitzende der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, Frau Dr. Sybille Bachmann, mit Hinweis auf § 24 Abs. 8 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft die Neuwahl des Aufsichtsrates der Zoologischer Garten Rostock GmbH beantragt.

 

Gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern.                

 

9 Mitglieder werden von der Gesellschafterin Hansestadt Rostock entsandt. Die anderen Gesellschafter entsenden jeweils ein weiters Mitglied in den Aufsichtsrat. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist die Wahlperiode der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und endet drei Monate nach der Kommunalwahl.

 

Im Teil I Punkt 2.2.5 des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in den Gesellschaften wahrnehmen darf.

 


Entsprechend der Ausführungen zum Gesellschaftsvertrag hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock das Vorschlagrecht für 9 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Zoologischer Garten Rostock GmbH. 

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