Änderungsantrag - 2016/BV/2264-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Franz Laube für den Ortsbeirat Biestow
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.W.189 für das "Wohngebiet Nobelstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.01.2017
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.01.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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26.01.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.02.2017
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Beschlussvorlage 2016/BV/2264 wie folgt zu ändern:
Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt
Im Nordosten: keine Änderung
Im Nordwesten: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 110/36, 3/5, 3/11, 3/10, 3/13 und 113/8 der Flur 1, Gemarkung Biestow,
im Südosten: keine Änderung
im Südwesten: durch die südöstlichen Grenzen des Flustückes 113/7 der Flur 1,
Gemarkung Biestow
In der Anlage „Lageplan“ zur Beschlussvorlage 2016/BV/2264 wird der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 09.W.189 im westlichen Bereich so geändert,
dass sich die gemeinsame Schnittstelle an der südöstlichen Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.57 befindet.
Der Bebauungsplan Nr. 09.W.57 gilt uneingeschränkt und ist bei der Aufstellung von
Nr. 09.W.189 zu beachten. Insbesondere dient er der Sicherstellung des Denkmalschutzes
und alter Dorfstrukturen, des Orts-und Landschaftsbildes sowie dem Natur- und Artenschutz
im südöstlichen Planungsraum von Biestow.
Die Fläche des Planungsgebietes umfasst damit ca. 16 ha.
Sachverhalt:
Die im Satzungsbeschluss vom 02.06.1999 zum Bebauungsplan Nr. 09.W.57 und mit Satzungsbeschluss vom 12.09.2007 zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09.W.57 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen zum Natur- und Artenschutz sowie zur Erhaltung des Ortsblickes nebst den zugehörigen ausführlichen Begründungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Es gibt weder fachliche noch allgemein stadtplanerische Erfordernisse, diesen Bereich mit Häusern zu überplanen, zumal es sich um einen Bereich mit einem nach dem Naturschutzrecht geschützten Soll und Grünlandflächen als Lebensraum für geschützte und streng geschützte Arten handelt. Weiter wird mit Nr. 09.W.57 die Abgrenzung des alten Dorfes Biestow und das landschaftsprägende Bild vom Osten sichergestellt!