Informationsvorlage - 2017/IV/2407

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Am 26.05.2016 wurde der Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbH (GGP mbH) für die Kindertageseinrichtung Humperdinckstraße 12/12a zum 01.06.2016 per Betriebserlaub-nis genehmigt, die Öffnungszeiten

 

  • von Montag bis Freitag von 19:00 bis 06:00 Uhr sowie
  • an Sonnabenden sowie an Sonn-und Feiertagen von 0:00 bis 24:00 Uhr

 

zu erweitern.

 

Das Betreuungsangebot mit erweiterter Öffnungszeit gilt für 18 Krippenplätze ab dem vollendeten 1. Lebensjahr und 32 Kindergartenplätze innerhalb einer Gesamtkapazität von 220 Plätzen.

 

Am 25.07.2016  wurde zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Leistungsträger) und dem Träger Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbH (Leistungserbringer) eine Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung trat mit Wirkung zum 01.08.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2018. Zur Finanzierung des erweiterten Betreuungsangebotes wurde zwischen dem Leistungsträger und Leistungser-bringer in Verbindung mit der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung eine Vergütungsvereinbarung  nach § 77 SGB VIII mit Wirkung vom 01.08.2016 abgeschlossen. Diese endete zum 31.12.2016. Die Vergütung der vereinbarten Leistung erfolgte in Form eines Budgets in Höhe von 10.543,84 EUR für das Jahr 2016. Für 2017 und 2018 ist demzufolge eine neue Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl hat den freien Träger zu Verhandlungen aufgefordert. Hierauf erfolgte bis dato keine Reaktion.

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben