Stellungnahme - 2016/AN/2365-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Es ist grundsätzlich im Interesse der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde und somit der Hansestadt, die Erlöse aus der Kurabgabe weiter zu steigern und sie zweckbestimmt für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen Urlaub in Warnemünde einzusetzen. Dabei ist unstrittig, dass Caravanurlauber, die im Seebad Warnemünde übernachten, zur Kurabgabe verpflichtet sind.

 

Daher hat die Tourismuszentrale auf Beschluss der Bürgerschaft (2016/AN/1465) konsequent Maßnahmen ergriffen, um diese Abgabepflicht durchzusetzen und zu kontrollieren. Es erfolgte eine Hinweisbeschilderung in Form von Schaukästen Mitte Juni 2016 auf den Parkplätzen Wilhelmshöhe, Doberaner Landstraße, Mitte und Mittelmole. Zusätzlich wurde seit dem 1. August 2016 ein Wach- und Sicherheitsdienst mit der Kontrolle und Kassierung der Kurabgabe auf den o.g. Parkplätzen beauftragt.

 

Die Einnahmen schlüsseln sich vom 01.08.-31.12.2016 wie folgt auf:

 

PP WIRO:                                          3.937,50 EUR

PP Wilhelmshöhe:                                 19,50 EUR

PP Dober. Landstr.:                               480,50 EUR

PP Mitte:                                          2.832,50 EUR

Gesamt:                                          7.270,00 EUR

 

Die Aufwendungen für die Beauftragung des Wach- und Sicherheitsdiensts belaufen sich im selben Zeitraum auf 7.453,20 EUR.

 

Die Stellungnahme des Rechtsamtes vom 11. März 2016 wurde der Bürgerschaft nicht vorenthalten. Aus Sicht der Tourismuszentrale bewirkt die hier zur Entscheidung stehende Ergänzung der Satzung zur Erhebung der Kurabgabe kaum Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt. Vielmehr werden lediglich die Verantwortlichkeiten zur Kassierung und Kontrolle der Kurabgabe auf Parkplätzen im Seebad Warnemünde neu geregelt und dezentral organisiert. Somit hätte künftig jeder Parkplatzbetreiber als Quartiergeber i.S.d. Kurabgabesatzung die Pflicht, die Kassierung und Kontrolle eigenständig zu organisieren und die Einnahmen aus der Kurabgabe an die Tourismuszentrale abzuführen (siehe § 6, Abs. 3 und § 8 KAG). Ein Prozedere, das derzeit zentral durch die Tourismuszentrale koordiniert und konsequent gehandhabt wird.

 

Unabhängig davon sollten bei der Entscheidung von weiteren Schritten Aufwand und Nutzen immer im Einklang stehen. Daher stellt aus Sicht der Tourismuszentrale die kurzfristige Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes mit entsprechender Infrastruktur (Trinkwasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung, sanitäre Einrichtungen) im Seebad Warnemünde eine wirksamere Maßnahme dar, um nachhaltig die Kurabgabe aus Übernachtungen von Caravanurlaubern zu steigern. Dieser Zielgruppe wollen wir in Zukunft bessere Bedingungen für einen Aufenthalt im Seebad bieten und damit auch das Verständnis für die Zahlungen einer Kurabgabe fördern.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:                                          keine

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.01.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

19.01.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

01.02.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben