Antrag - 2016/AN/2365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, die Kurabgabesatzung vom

05. November 2007 wie folgt zu ergänzen:

 

§ 6 Absatz 3 wird wie folgt ergänzt:

 

Quartiergeber im Sinne dieser Vorschrift sind auch Betreiber von Parkplätzen und Stellplätzen, die zur Aufnahme von Wohnmobilen und Wohnwagen geeignet sind.

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bereits gefasste Beschlüsse:

2016/AN/1465

 

Sachverhalt:

 

In § 6 der Kurabgabensatzung ist geregelt, dass in Bezug auf die Erhebung der Kurangabe die Quartiergeberin oder der Quartiergeber ihre oder seine Bringschuld dem Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ gegenüber wahrzunehmen hat.

 

Das Rechtsamt der Hansestadt Rostock vertritt die Auffassung, dass der Betreiber eines Parkplatzes für Wohnmobile nicht als Quartiergeber im Sinne der Kurabgabesatzung anzusehen ist. Hierfür bedürfe es eine Änderung der Kurabgabesatzung.

 

Diese von der Tourismuszentrale eingeholte Stellungnahme des Rechtsamtes vom 11. März 2016 war der Bürgerschaft bei der Beschlussfassung am 06. April 2016 über den Antrag 2016/AN/1465 nicht bekannt.

 

Das mit dem Beschluss vom 06. April 2016 beabsichtigte Ziel, durch konsequente Erhebung der Kurabgabe Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt zu erzielen, musste deshalb ins Leere gehen, zumal an den hochfrequentierten Parkplätzen an der Jugendherberge und auf der Mittelmole in Warnemünde entgegen dem Beschluss der Bürgerschaft jedenfalls bis Ende Juli 2016 keine und danach sporadische Kontrollen erfolgt sind.

 

 

Mit der beantragten Satzungsänderung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass künftig Mehreinnahmen erzielt werden können.

 

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Anlage
Rechtsgutachten

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.01.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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19.01.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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01.02.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen