Änderungsantrag - 2016/DA/2265-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die ersten beiden Sätze werden gestrichen

(Die Bürgerschaft beschließt die Herbeiführung eines Bürgerentscheides zu möglichen Investitionsentscheidungen für ein maritimes Erlebniszentrum am Standort Stadthafen oder am Standort IGA-Park. Mit dieser Entscheidung wird auch der Standort des Traditionsschiffes sowie sämtlicher Investitionen für die Präsentation der maritimen Geschichte Rostocks und eines potentiellen maritimen Erlebniszentrums festgelegt.)

 

und durch Folgendes ersetzt:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Herbeiführung eines Bürgerentscheides.

Mit der Beantwortung einer rechtskonformen Fragestellung soll über den Standort des Traditionsschiffes mit landseitigem Gebäude sowie sämtlicher Investitionen (u. a. vorhandene maritime Ausstellungsstücke)  für die Präsentation der maritimen Geschichte Rostocks entschieden werden.

 

Nach ‚Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die rechtlichen und formellen Bedingungen sowie die zulässige Formulierung der konkreten Fragestellung zur Herbeiführung eines Bürgerentscheides zu erarbeiten und zur Sitzung der Bürgerschaft am 1. Februar 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.

wird eingefügt:

Es sind alle Kosten darzustellen, ebenso Vorteile, Nachteile, Chancen und Risiken einer möglichen Verlegung des Traditionsschiffes. Sofern es verschiedene Varianten rechtskonformer Fragestellungen für ein Vertreterbegehren geben sollte, sind diese bereits im Vorfeld der Februarsitzung der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben.

 

Es wird gestrichen:

Bis zur Durchführung respektive Ergebnisses eines Bürgerentscheides werden alle damit zusammenhängenden Entscheidungen zurückgestellt.‘

 

 

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Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag lautet somit:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Herbeiführung eines Bürgerentscheides.

Mit der Beantwortung einer rechtskonformen Fragestellung soll über den Standort des Traditionsschiffes mit landseitigem Gebäude sowie sämtlicher Investitionen (u. a. vorhandene maritime Ausstellungsstücke)  für die Präsentation der maritimen Geschichte Rostocks entschieden werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die rechtlichen und formellen Bedingungen sowie die zulässige Formulierung der konkreten Fragestellung zur Herbeiführung eines Bürgerentscheides zu erarbeiten und zur Sitzung der Bürgerschaft am 1. Februar 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Es sind alle Kosten darzustellen, ebenso Vorteile, Nachteile, Chancen und Risiken einer möglichen Verlegung des Traditionsschiffes. Sofern es verschiedene Varianten rechtskonformer Fragestellungen für ein Vertreterbegehren geben sollte, sind diese bereits im Vorfeld der Februarsitzung der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger                                                                      gez. Berthold Majerus

Fraktionsvorsitzende                                                                      Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:                                                                                    Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Maß.-Nr.

Jahr

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfaufträge

Nr.

Bezeichnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen