Stellungnahme - 2016/AF/2297-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Ab 04/2018 muss bekanntlich die Brandmeisteranwärterausbildung durch die Städte / Kommunen selbst bewerkstelligt werden, da die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V Malchow diese Ausbildung einstellt.

 

Die daraus resultierenden Fragen der Fraktion UFR/FDP möchten wir wie folgt beantworten:

 

  1. Wie plant die Hansestadt Rostock, diese Ausbildung umzusetzen?

 

Mit dem Land und den Berufsfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern wurde in den letzten Jahren eine Vereinbarung ausgehandelt, in der die Durchführung der Grundausbildung der Brandmeisteranwärter bis zum erfolgten Ausbau der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz (LSBK) in die Verantwortung der Kommunen gegeben werden soll.

Als größte Berufsfeuerwehr des Landes und damit auch als größter Bedarfsträger hat sich die Hansestadt Rostock als Ausbildungsstandort zur Verfügung gestellt.

 

Der geplante Ausbildungsgang in Rostock wird 6 Monate dauern. Es sind 2 Lehrgänge pro Jahr geplant, das heißt die Ausbildung erfolgt ganzjährig.

 

Da die Rahmenbedingungen und der zu erwartende Investitionsbedarf nicht abschließend zu klären waren,  wurden die Ausbildungskosten prognostisch  auf 15.000,00 Euro je Lehr-gangsteilnehmer beziffert. Bei zu erwartenden Lehrgangsstärken von 18 Teilnehmern und    2 Lehrgängen im Jahr wären dies Einnahmen von 540.000,00 Euro/Jahr, die zur Deckung der Unkosten zur Verfügung stehen würden. 

Durch den Leiter der Abteilung 4 - Polizei, Sport, Brand- und Katastrophenschutz - des Ministeriums für Inneres und Europa, wurde eine finanzielle Unterstützung in Form von einem Stellenadäquat und Sachleistungen in Aussicht gestellt.

Das Brandschutz- und Rettungsamt hat für die Umsetzung des Ausbildungsvorhabens 912.000,00 Euro im Investitionshaushalt 2018 geplant. Zusätzlich wurden drei fremdfinanzierte Stellen (1 x A 11, 1 x A 9, 1 x E 6) für den Stellenplan 2018 eingeplant.

Diese Stellen sind für die Planung und Durchführung der Ausbildung unabdingbar, da sie für die zusätzlichen Aufgaben der Lehrgangsorganisation und Verwaltung benötigt werden. Diese Aufgaben wurden bisher durch die LSBK wahrgenommen.   

 

Derzeit wird gemeinsam mit dem Land an der Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen gearbeitet. Die vorliegende Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtech-nischer Dienst vom 8. April 1999 (zul. geändert 2013) muss zwingend  überarbeitet werden, da diese fachlich und umfänglich den aktuellen Erfordernissen und Gegebenheiten nicht entspricht. Auf dieser Grundlage wird derzeit ein Ausbildungsplan vorbereitet sowie an der Gewinnung von Ausbildungspersonal gearbeitet. Das Ausbildungspersonal soll vorrangig aus dem eigenen Personalkörper gewonnen werden.

 

 

  1. An welchem Standort soll ausgebildet werden?

 

Entsprechend der Aussage im Brandschutzbedarfsplan und dem dazugehörigen Beschluss der Bürgerschaft vom 09. Nov. 2016 ist empfohlen die Brandmeisteranwärterausbildung zukünftig am Standort der neuen FW III als Bauabschnitt 2 anzugliedern.

Derzeitiger Ausbildungsstandort ist die Feuerwache See, Warnowen 1, 18109 Rostock.

Mögliche Alternativen zu den o. g. Standorten werden, insbesondere unter Kostenge-sichtspunkten, derzeit geprüft.

 

  1. Ist eine gemeinsame Ausbildung auch der Anwärter anderer Berufsfeuerwehren geplant?

 

Ja es ist eine gemeinsame Ausbildung, gegen Erstattung der Unkosten, mit den anderen Berufsfeuerwehren geplant, die prognostizierten Ausbildungskosten belaufen sich auf 15.000,00 Euro/Teilnehmer. Das erfordert aber eine abschließende Verständigung mit dem Land und den beteiligten Kommunen.

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Dr. Chris Müller

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben