Beschlussvorlage - 2016/BV/2304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2016 im TH 66 wird für folgende Konten erteilt: Produkt: 54101 Gemeindestraßen Konto: 78532002 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen – Rückzahlung von Straßen-ausbaubeiträgen Investitionsnummer: 6654101999999999 – Straßenausbaubeiträge aus Investitionen  in Höhe von 25.600 EUR

Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben im Produkt 54101 Gemeindestraßen, Konto: 78532001 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen   Investitionsnummer: 6654101201501801 – Umgestaltung Bahnhof Warnemünde (städtischer Anteil) in Höhe von 25.600 EUR.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§ 6 Abs. 4 Nr. 1 Hauptsatzung

 

 

Sachverhalt:

 

1.              Berechnung  (Maßnahme 6654101999999999)

 

EH in EUR

VE in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

              0

Haushaltsansatz

 

 

              50.000,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz     AO   

(DK 9036)

./.

 

 

     49.634,55

 

Unechte Deckungsfähigkeit/Mehreinzahlungen

=

 

              0

neu beantragte Haushaltsermächtigung

+

 

25.600

Gesamtauszahlungen

=

 

75.600

 

unvorhersehbar:

Mit Bescheiden vom 21.10.2011 in Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.02.2013 wurde die WIRO GmbH zu Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Gerüstbauerringes 39 herangezogen. Mit Beschluss / Vergleich vom 25.08.2016 verpflichtete sich die Hansestadt Rostock aufgrund rechtlicher Bedenken des Verwaltungsgerichtes die Bescheide teilweise zurück zu nehmen und die entsprechend zuviel gezahlten Beträge zurück zu erstatten.

Aufgrund des hier besonderen Einzelfalls hinsichtlich einer begrenzten Erschließungswirkung des städtischen Schulgrundstückes sowie des inzwischen vergangenen Zeitraumes des Rechtsstreites war es für den Fachbereich nicht vorhersehbar, dass die geforderten Straßenausbaubeiträge im Jahr 2016 in der Höhe zurückgezahlt werden müssen. Obwohl das städtische Grundstück durch einen Wohnweg räumlich geteilt wird, vertritt entgegen der Auffassung der Stadt das Verwaltungsgericht die Auffassung, dass das gesamte Grundstück einschließlich Schulfläche und Sporthalle heranzuziehen ist, so dass sich der Straßenausbaubeitrag der anderen Anliegergrundstücke einschließlich der Grundstücke der WIRO GmbH entsprechend reduziert. Da dieser Fall bisher in MV so noch nicht entschieden wurde, war die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes nicht absehbar.

 

unabweisbar:

Gemäß mündlicher Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin am 25.08.2016, in dem die WIRO GmbH gegen die Höhe der Straßenausbaubeiträge zur Baumaßnahme Gerüstbauerring 39 geklagt hatte, kam es im Ergebnis zu einem Vergleich und damit für die WIRO GmbH zu niedrigeren Straßenausbaubeiträgen.  Die Hansestadt Rostock muss daraufhin die zuviel geleisteten Beiträge zurück erstatten.

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532001

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Maßnahme Nr.

Position :

6654101201501801

Umgestaltung Bahnhof Warnemünde (städtischer Anteil)

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

        100.000,00

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

       63.236,60  

 

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

bereitgestellt:

./.

 

 

                    0

                    0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

     36.763,40

als Deckungsquelle  eingesetzt

 

 

       26.500,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen:

 

Die Deutsche Bahn Netz AG plant im Zeitfenster von Februar 2017 bis Ende August 2017 in Warnemünde die Westerweiterung des Ersatzneubaus des Spüldurchlasses. Im Zuge des geplanten Umbaus des Bahnhofes Warnemünde ist eine Gleisverschwenkung nach Westen zwingend notwendig. Diese Gleisverschwenkung nach Westen bewirkt eine Verschiebung der Straße Am Bahnhof um ca. 15 m in Richtung Alter Strom.

Gemäß Bau- und Realisierungsvertrag zur Westerweiterung Spüldurchlass Warnemünde zwischen der Deutschen Bahn AG, der Hansestadt Rostock und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 19.10.2016 fallen dabei für die Hansestadt Rostock, als Straßenbaulastträger, Baukosten und Planungskosten in Höhe von insgesamt 63.236,60 EUR an. Von den verbleibenden finanziellen Mitteln können die Mehrausgaben in der Maßnahme Straßenausbaubeiträge aus Investitionen finanziell abgesichert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532002/23259000

 

 

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen

Investitionsnummer

6654101999999999

Straßenbaubeiträge aus Investitionen  

Investitionsposition

4

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen