Beschlussvorlage - 2016/BV/2296
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Hansestadt Rostock für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.11.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
§ 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Die Hansestadt Rostock ist unmittelbares Mitglied des Deutschen Städtetages. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung können unmittelbare Mitglieder mit bis zu 250.000 Einwohnern zwei stimmberechtigte Abgeordnete in die 39. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages bestellen.
Es besteht die Möglichkeit, neben den stimmberechtigen Abgeordneten weitere Abgeordnete als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.
07.12.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Rostock bestellt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 39. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 1. Juni 2017 in Nürnberg.
Beschluss Nr. 2016/BV/2296:
Die Hansestadt Rostock bestellt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 39. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 1. Juni 2017 in Nürnberg:
- für die Fraktion DIE LINKE.: Olaf Groth
- für die CDU-Fraktion: Ulrike Jahnel