Beschlussvorlage - 2016/BV/2296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Rostock bestellt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 39. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 1. Juni 2017 in Nürnberg.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

§ 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock ist unmittelbares Mitglied des Deutschen Städtetages. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung können unmittelbare Mitglieder mit bis zu 250.000 Einwohnern zwei stimmberechtigte Abgeordnete in die 39. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages bestellen.

Es besteht die Möglichkeit, neben den stimmberechtigen Abgeordneten weitere Abgeordnete als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.

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Finanzielle Auswirkungen:                            keine

 

Ein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept besteht nicht.

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock bestellt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 39. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 1. Juni 2017 in Nürnberg.

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/2296:

 

Die Hansestadt Rostock bestellt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 39. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 1. Juni 2017 in Nürnberg:

 

- für die Fraktion DIE LINKE.:              Olaf Groth

- für die CDU-Fraktion:              Ulrike Jahnel