Beschlussvorlage - 2016/BV/2199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben: Neubau eines Büro- und Geschäftshauses und Nebenanlagen im Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 13.GE.93 "Gewerbegebiet Osthafen", Rostock, Am Kreuzgraben 5, Az.: 00789-16 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

 

 

 

Roland Methlling

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2016 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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13.12.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen