Änderungsantrag - 2016/BV/2079-05 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Berthold F. Majerus (für die CDU-Fraktion)
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.11.2016
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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23.11.2016
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Im TH 40 wird das Produktkonto 42102.54190041 Zuschüsse an sonstige Vereine und Verbände / Sonderbedarf kleine Sportvereine wie folgt geändert
Alt: 0 EUR Neu: 100.000 EUR
Deckung:
Produktkonto 61201.57511010
Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen an inländische Kreditinstitute -
an Banken - Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Alt: 145.000 EUR Neu: 45.000 EUR
Sachverhalt:
Im Haushalt 2015/2016 wurde das Produktkonto „42102.54190041 Zuschüsse an sonstige Vereine und Verbände / Sonderbedarf kleine Sportvereine“ bereits eingerichtet und im vorliegenden Haushaltsplanentwurf mit dem Hinweis, dass der Beschluss nur für 2016 gilt, mit 0 EUR versehen. Im Sachverhalt zum Änderungsantrag 2015/BV/0786-22 (ÄA) heißt es u.a. „Die Hansestadt Rostock ist eine Sportstadt. Ein Großteil der Sportstätten, Bäder und Hallen ist in den vergangenen Jahren aufwendig saniert oder neugebaut worden, die Rahmenbedingungen haben sich – auch im Landesvergleich – deutlich verbessert. Die immer stetig wachsende Zahl der Vereinsmitglieder mit nunmehr fast 50.000 dokumentiert den erfolgreichen Weg. Auch die Zahl der aktuell im Stadtsportbund organisierten Vereine mit fast 200 ist hierfür exemplarisch.
Dennoch gibt es nach wie vor Bedarfe, die insbesondere bei den kleineren Vereinen bestehen. Oftmals können kleinere Anschaffungen und Investitionen, wie etwa in Sportgeräte oder dringend notwendiges Material von kleinen Sportvereinen nicht erbracht werden, weil Eigenmittel, etwa für Beantragungen beim Landessportbund fehlen.“
und weiter
„Ein Sonderfonds mit einem jährlichen Volumen von 100.000 Euro kann dazu beitragen, dass wichtige Anschaffungen ermöglicht werden. Dadurch werden erfolgreiche Sportentwicklungen gefördert. Der Sport basiert im Wesentlichen auf den Leistungen des Ehrenamtes. Im Sport in der Hansestadt Rostock wird mit Abstand das höchste Maß an ehrenamtlicher Arbeit erbracht. Die sportliche Betätigung ist insbesondere für Kinder und Jugendliche in vielfacher Weise förderlich. Sie dient dem individuellen Werdegang und wirkt der Jugendkriminalität vor. Eine weitere gezielte Unterstützung ist in jedem Fall mit positiven Auswirkungen verbunden.“ Diese Begründung trifft nach wie vor zu.
Neben kleineren Vereinen sollte im Haushaltsjahr 2017 der Fokus auch auf allgemein bedürftige Sportvereine - unabhängig ihrer Mitgliederzahl – liegen. Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten bzw. mit langfristigen Mietverträgen in Eigenbewirtschaftung sollten aufgrund enormer finanzieller Lasten eine Berücksichtigung erfahren.
Ebenfalls sollte geprüft werden, einen solchen Sonderfond dauerhaft im Haushalt der Hansestadt Rostock zu etablieren.
Zur Deckungsquelle:
In der derzeitigen Finanzsituation sind nennenswerte Zinsaufwendungen für Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit nicht zu erwarten.