Änderungsantrag - 2016/BV/2079-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Einführung eines kommunalen Fördertopfes für kulturelle Projekte an allgemeinbildenden Schulen vorrangig im Nordwesten und Nordosten der Hansestadt ab dem Jahr 2017 mit einem Budget von 50.000 Euro jährlich.

 

Dafür werden im TH 45 im Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen im Produkt 28100 Kultur im Konto 54190020 Zuschüsse an Verbände und Vereine die Ansätze von 2.347.600 Euro auf 2.397.600 Euro *erhöht.

 

Deckung:

Die Deckung erfolgt aus dem Teilhaushalt 12 Beteiligungen und Eigenbetriebe

Produkt 62302.5731000 Zuwendungen Tourismuszentrale

Ansatz 2017:                            alt:1.495.000 EUR              - 50.000 EUR                            neu: 1.445.000 EUR

* redaktionell geändert am 30.11.2016

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Sachverhalt:

 

Begründung:

 

In der Hansestadt gibt es einen großen Bedarf an kultureller Projektarbeit in vielen Schulen mit dem Ziel das Lernen zu verbessern. Lernen durch kreatives Ausprobieren und künstlerisches Experimentieren in Verbindung mit einem konkreten Thema führt zu einem besseren Verständnis des Unterrichtstoffes und trägt zur Attraktivität des Unterrichts bei. Die Schüler können zusätzliche Kompetenzen aktivieren und ihre Rolle im Unterrichtsfach bzw. im Klassenverband verändern.

Eine kontinuierliche Zusammenarbeit im Unterricht mit den Institutionen der Kulturlandschaft ist an einigen Schulen bereits übliche Praxis, für die meisten Schulen das erklärte Ziel.

Es ist eine neue Angebotsqualität entstanden. Die Kulturanbieter lassen sich auf den Unterrichtskontext ein und bieten Projekte an, die sich direkt auf Unterrichtsthemen beziehen. Im Anbieterkatalog Kulturelle Bildung der Hansestadt Rostock sind 35  Kulturinstitutionen mit Projekten aufgeführt.

Erfolgreiche kulturelle Bildungsprojekte setzen voraus, dass in Gruppen von 6-10 Schülern gearbeitet werden kann. Das bedeutet einen sehr hohen personellen Aufwand, der finanziert werden muss. Zusätzlich wird in einigen Bereichen der Kulturellen Bildung ein hoher Material- und Sachaufwand, (z.B. Musikinstrumente, Ton- und Schnitttechnik, Farben, Bildhauereimaterial) bzw. räumlicher Aufwand (Tanzboden) notwendig.

Derzeit gibt es keine auskömmliche Finanzierung für Kulturprojekte für Projekte im direkten Unterrichtskanon.

Eine nachhaltige Implementierung von kultureller Bildung an Schule , vor allem für Projekte, die sich auf konkreten Unterrichtsstoff oder Jahrgangsthemen beziehen, ist derzeit gar nicht finanziert.( Projekttage, Projektunterricht)

In den meisten Schulen werden Kulturprojekte im Rahmen der Projektwochen oder Projekttagen deshalb über Elternbeiträge finanziert oder mindestens mitfinanziert. Besonders die Schulen im Nordwesten und Nordosten der Stadt können ein solches Engagement der Eltern nicht einfordern. Damit können Schülerinnen und Schüler an diesen möglichen Angeboten nicht partizipieren.

Einen kommunalen Fördertopf für Kulturprojekte an Schulen gab es bereits in der Hansestadt. Er wurde 2004 in den Haushalt mit 100T€  eingestellt und vom Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen verwaltet.

 

Im Haushalt 2017 beginnend soll wiederum ein Fördertopf in Höhe von 50T€  eingestellt werden, der vom Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen verwaltet wird. Das Amt wird für die Ausreichung der Förderung eine Handreichung erarbeiten. Das Amt kennt die lokale Kulturanbieterstruktur und kann so eine Qualitätssicherung bei den Angeboten sicherstellen.

 

Die Förderung sollte vorrangig den Schulen im Nordwesten und Nordosten zu Gute kommen,  und vor allem Angebote im Rahmen der Projekttage oder direkt im Unterricht ermöglichen.

So kann erreicht werden dass auch an Schulen  mit einer einkommensschwächeren Elternschaft kulturelle Bildungsangebote im Schulkontext implementiert werden können.

Die Förderung sollte durch eine Evaluierung begleitet werden, um nach einem Jahr feststellen zu können, ob diese Zielstellung erreicht werden konnte oder Veränderungen notwendig werden.

 

Zur Deckung:

 

Der Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde plant seit Jahren einen über 100.000 Euro höheren Verlustausgleich, als er benötigt. Das ermöglicht einen finanziellen Spielraum für die Hansestadt Rostock.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

50.000 Euro jährlich ab 2017

 

 

Uwe Flachsmeyer                                                                                    Eva-Maria Kröger

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                          Fraktion DIE LINK

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2016 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.12.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen