Änderungsantrag - 2016/BV/1841-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Anlage wird wie folgt geändert:

Festlegung des örtlichen Anwendungsbereiches, soll nach dem Abschnitt Zone 3 Folgendes eingefügt werden:

 

Sonderzonen: Sonderzonen sind Bereiche (große Einrichtungen und große Betriebe) die durch Ihre Struktur einen besonderen zusätzlichen Stellplatzbedarf benötigen. 

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Sachverhalt:

Betriebe dieser Art sind in der Lage ausreichend Stellplätze zu schaffen.

Verkaufseinrichtungen oder Großbetriebe schaffen aus eigenem Antrieb ausreichend Stellplätze (Supermärkte, Liebherr usw.) andere nicht (wie z.B. die Universitätsklinik in Gehlsdorf).

 

Große Betriebe sollen dazu verpflichtet werden, ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten für Ihre Angestellten, Studierenden usw. zu schaffen. Durch Ihre inneren Strukturen wie Schichtarbeit, wechselnde Mitarbeiter haben diese Betriebe einen erhöhten Stellplatzbedarf, der sich, wenn nicht durch den Betrieb selbst geregelt durch enormen Parkdruck im Umfeld niederschlägt

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

Erweitern

04.10.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.10.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt