Antrag - 2016/AN/2057
Grunddaten
- Betreff:
-
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.)
Änderung Haushaltsplan 2016
Ersatzbeschaffung eines Sicherheitssystems für die Überwachung des Badebetriebes im Schwimmhallenkomplex "Neptun"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 25.08.2016
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.09.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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12.10.2016
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Beschlussvorschlag:
TH 40 Amt für Schule und Sport / 424002 Sportstätten und Bäder
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.)
Änderung Haushaltsplan 2016
Ersatzbeschaffung eines Sicherheitssystems für die Überwachung des Badebetriebes im Schwimmhallenkomplex "Neptun"
Haushaltsansatz alt: 0 EUR
Haushaltsansatz neu: 30.000 EUR
Deckungsvorschlag:
Im Amt für Schule und Sport (TH 40) werden Mehreinzahlungen aus Betriebskostenerstattungen für Vorjahre von 679.000 EUR prognostiziert, darunter im Produkt 42402 „Sportstätten und Bäder - hoheitlich“ +293.000 EUR, diese Erstattungen waren nicht geplant.
Sachverhalt:
Die Videoüberwachungsanlage in der Schwimmhalle dient allein der Badeaufsicht. Sie unterstützt die Schwimmmeister bei der Überwachung des Badebetriebes in allen 4 Schwimmbecken. Sie ist unverzichtbar. Die Anlage wurde im Jahr 2001 installiert. Nach mehreren Reparaturen ist sie nunmehr erneut defekt und kann nach Prüfung durch den KOE im Juli 2016 nicht mehr repariert werden. Grundsätzlich sind die Betreiber von Schwimmbädern nach §6b des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, eine Videoüberwachungsanlage zu installieren. Nach dieser Vorschrift ist eine öffentliche Videoüberwachung zulässig, wenn es dafür triftige Gründe gibt, wie zum Beispiel die Badegäste vor dem Ertrinken zu retten
Eva-Maria Kröger
Fraktionsvorsitzende