Antrag - 2016/AN/2057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

TH 40 Amt für Schule und Sport / 424002 Sportstätten und Bäder

Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.)
Änderung Haushaltsplan 2016
Ersatzbeschaffung eines Sicherheitssystems für die Überwachung des Badebetriebes im Schwimmhallenkomplex "Neptun"

Haushaltsansatz alt: 0 EUR

Haushaltsansatz neu: 30.000 EUR

 

Deckungsvorschlag:

Im Amt für Schule und Sport (TH 40) werden Mehreinzahlungen aus Betriebskostenerstattungen für Vorjahre von 679.000 EUR prognostiziert, darunter im Produkt 42402 „Sportstätten und Bäder - hoheitlich“ +293.000 EUR, diese Erstattungen waren nicht geplant.

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Sachverhalt:

Die Videoüberwachungsanlage in der Schwimmhalle dient allein der Badeaufsicht. Sie unterstützt die Schwimmmeister bei der Überwachung des Badebetriebes in allen 4 Schwimmbecken. Sie ist unverzichtbar. Die Anlage wurde im Jahr 2001 installiert. Nach mehreren Reparaturen ist sie nunmehr erneut defekt und kann nach Prüfung durch den KOE im Juli 2016 nicht mehr repariert werden. Grundsätzlich sind die Betreiber von Schwimmbädern nach §6b des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, eine Videoüberwachungsanlage zu installieren. Nach dieser Vorschrift ist eine öffentliche Videoüberwachung zulässig, wenn es dafür triftige Gründe gibt, wie zum Beispiel die Badegäste vor dem Ertrinken zu retten

 

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.09.2016 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

12.10.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt